Der
Vertreter des KER-C im Schulauschschuß zur Lenkung
"Mißglückte"
Beratung, "mißglückte" Lenkung, "mißglückte"
Klassenbildung - 3 Möglichkeiten, die das gerade keimende
Vertrauen in das neue Schulgesetz grundlegend zerstören
können, wenn wir uns nicht wieder auf Bewährtes
rückbesinnen!
Die Stadt Chemnitz und der Kreiselternrat Chemnitz haben sich im
vergangenen Jahr auf eine "Pärchenbildung" (1) bei der
Klassenbildung der Klassenstufe 5 in Mittelschulen geeinigt und dies
durch entsprechende Beschlüsse des Kreiselternrates und des
Stadtrates hinterlegt. Dabei wurde auf ein Verfahren (s.h.u. unter 1)
zurück gegriffen, welches bereits mehrjährig bei Grundschulen
in Chemnitz erfolgreich praktiziert wurde (Euba - Kleinolbersdorf) und
diesen über das Geburtenloch bei den Grundschulen hinweg geholfen
hat.
Obwohl in der Schulnetzplanbestätigung vom Sächsischen
Ministerium für Kultus nicht als zwingend vorgesehen (wohl aber
von diesem favoritisiert), wurde die Stadt und der Kreiselternrat
Chemnitz mit Nachdruck seitens des Regionalschulamtes in Richtung der
einzügigen Einschulung (statt der Pärchenbildung)
bedrängt. Man einigte sich schließlich auf diese Variante
unter der Maßgabe, daß analog der vergangenen Jahre eine
entsprechende Lenkung so erfolgt, daß die genehmigte
Schulnetzplanung abgesichert werden kann. Dies wurde in einer
gemeinsamen Erklärung letztlich auch im Frühjahr in den
Medien veröffentlicht.
Nach Eingang der diesjährigen Bewerbungen für die
Mittelschulen wurde in einer Besprechung im Regionalschulamt Chemnitz
den Eltern dann aber allen Ernstes mitgeteilt, daß "... mit dem
neuen Schulgesetz die Direktoren mehr Verantwortung bekommen haben und
deshalb diese für die Lenkung der Schüler verantwortlich
sind! ..." (2) Das Regionalschulamt wolle hierauf keinen Einfluß
nehmen. Deshalb fänden im Gegensatz zu den beiden letzten Jahren
keine Lenkungsgespräche statt. (3) Gleichzeitig wurde in dieser
Besprechung den Elternvertretern mitgeteilt, daß sowohl die
Schloß-Mittelschule, als auch die Flemming-Mittelschule und die
Mittelschule Altendorf durch Umlenkung bei den Zweitwünschen (4)
zur erfolgreichen Klassenbildung kommen können.
In dem folgenden Gespräch des Kreiselternrat Chemnitz mit
Regionalschulamt Chemnitz und Stadtverwaltung Chemnitz, wurde seitens
des Regionalschulamtes deutlich gemacht, daß Umlenkungen der
Zweitwünsche zu Schulen mit laufenden Verfahren zum
Mitwirkungsentzug (5) nicht erfolgen dürften. Es wurde nochmals
bekräftigt, daß allein die Schulleiter für die Lenkung
verantwortlich seien.
Mittlerweilen steht allerdings fest, daß sowohl unterschiedliche
Kriterien an die Einleitung eines Verfahrens zum Mitwirkungsentzug
angelegt (6), als auch dann in der "Lenkung" unterschiedlich mit dem
"Verbot" zur Umlenkungen der Zweitwünsche zu Schulen mit laufenden
Verfahren zum Mitwirkungsentzug umgegangen (7) wurde.
Gleichzeitig existieren Schreiben, wo das Regionalschulamt entsprechend
seines gesetzlichen Auftrages (allerdings im Gegensatz zu seinen
Aussagen gegenüber den Elternvertretern) sehrwohl massiv in die
Lenkung eingegriffen hat.
Das derzeit real sich bietende Bild bezüglich der Einschulungen
ist gekennzeichnet von 4 Mitwirkungsentzügen im Mittelschulbereich
(davon 2 definiv vermeidbar!) und einer Unzahl von einzügig
betriebenen Mittelschulen, welche in den kommenden Jahre imense
Probleme bei der Ausbildung der Trennung von Haupt- und Realschule
haben werden (siehe Beispiel Mittelschule Reichenbrand (8)), die bis zu
weiteren Mitwirkungsentzügen führen werden!
Insbesondere den schwächsten Schüler unserer Stadt, die
Hauptschüler, denen wird man zumuten, in der Klasse 7 an die
Schulen zu wechseln, wo Hauptschulklassen aufgemacht werden
können. Eine Situation, die sich mit Sicherheit nicht
lernfördernd auswirken wird.
Die Vorgehensweise in diesem Jahr wirft den traurigen Schatten des
kompletten Versagen von uns allen, die wir Verantwortung für die
Kinder unserer Stadt übernommen haben. Die Vertreter des
Regionalschulamtes, weil sie die bisherige erfolgreiche gemeinsame
Lenkung einseitig nicht mehr zugelassen und gleichzeitig auf einer
Variante zur Geburtenlochüberbrückung bestanden haben, die
selbst bei gutem Willen kaum kalkulierbare Risiken und Probleme birgt,
obwohl gerade sie, als Schulaufsicht wissen mußten, daß
dies für zahlreiche Schulen in Wirklichkeit eine direkte Reise ins
Aus ist.
Es ist aber auch ein Versagen der Stadt, welche sich unter dem Eindruck
der gigantischen zu erwartenden Haushaltlöcher und dem
rießigen Sanierungsrückstau unserer Schulen entgegen der
beiden vergangenen Jahre nicht mehr hinter ihre Kinder und Eltern (ihre
Bürger) gestellt, und ohne nennenswerten "Widerstand"
gravierenden Schulnetzrückbaukonzeptionen zugeneigt, die Eltern
nicht oder ungenügend über die laufenden Verfahren fair und
rechtzeitig informiert hat!
Nicht zuletzt ist es auch ein Versagen von uns Eltern, daß wir
die Vorschläge der Schulaufsicht nicht auf ihre fachliche
Durchführbarkeit geprüft und daß wir im falschen
Vertrauen auf das in den letzten Jahren sehr faire Verhältnis mit
Stadt und Regionalschulamt nicht bereits bei den Vorboten im November -
Dezember 2003/Januar 2004 (s.h. auch die Presseerklärung zum Ruhen
meiner Tätigkeit im Schulausschuß) eine entsprechende
Öffentlichkeit hergestellt haben.
Angesichts des "Scherbenhaufens des Vertrauens" sollten sich alle
Seiten schnellstens darauf zurück entsinnen, wofür wir alle
wirken sollen - für die Zukunft unserer Kinder. Manches ist, bei
gutem Willen noch kurzfristig reparabel, vieles erst nächstes Jahr
und manches gar nicht mehr.
Vor allem muß die Lehre für das nächste Jahr lauten:
1. Wiedereinführung der Pärchenbildung!
2. Wiedereinführung der gemeinsamen Lenkung!
3. Fortschreibung der Schulnetzplanung anhand der tatsächlichen
(deutlich positiveren,
als gemeinhin dargestellten) Geburtenzahlen und
Prognosen!
4. Vorbereitung der jetzt nicht umgesetzten Pärchenbildung
für den Zeitpunkt, wenn die
diesjährig in Mittelschulen einschulenden
Klassenstufe die 7. Klasse erreichen und
zahlreiche Klassen infolge Haupt- und
Realschultrennung nicht mehr die notwendigen
Mindestzahlen für die Klassenbildung erreichen!
Und hier kann ich nur alle dringendst bitten: Verspielt diese Chance
nicht noch einmal ! Wir werden keine weitere haben!
Wir brauchen für die Umsetzung der Möglichkeiten des neuen
Schulgesetzes in erster Linie Vertrauen und gegenseitige
Zusammenarbeit. Wer dies jetzt bei der Gestaltung der Schulnetzstruktur
in Frage stellt, verspielt das Vertrauen in die mit dem neuen
Schulgesetz verbundene gemeinsam gewollte Verbesserung des Schulsystems.
In Hoffnung auf Einsicht
Dipl.-Ing. Andreas Müller
(1) "Pärchenbildung"
Pärchenbildung bedeutet das wechselseitige Einschulen zweier
benachbarter Schulen während des Geburtenloches. Somit setzt
während der Zeit des Geburtenloches nur jeder zweiter Jahrgang der
betroffenen Schulen aus und keine Schule muß geschlossen werden.
Im Gegensatz hierzu wäre bei zweimaligem Hintereinander-Aussetzen
eine Aufhebung der Schule beinahe zwangsläufig!
(2) "Klassenbildung"
Die Klassenbildung ist ureigendste Aufgabe der Schulaufsicht. Dies ist
u.a. in einer Verordnung des Sächsischen Kultusministerium zur
Klassenbildung geregelt. Direktoren haben ein entsprechendes
Mitbestimmungsrecht zur Klassenbildung an ihren Schulen, die
gerelle Lenkung, insbesondere bezüglich der Umsetzung der
Zweitwünsche bei Überschreitung der Aufnahmekapazitäten
der Erstwunschschule erfolgt jedoch nach den Vorgaben der Schulaufsicht.
(3) "Lenkungsgespräche"
2002 und 2003 wurden gemeinsame Lenkungsgespräche unter Beteilung
von Regionalschulamt Chemnitz, Stadtverwaltung Chemnitz und
Kreiselternrat Chemnitz durchgeführt. Diese waren nicht immer ganz
einfach, aber immer im Wesentlichen erfolgreich und in jedem Fall
vertrauensbildend!
Das Regionalschulamt ist zu dieser Form der Beteiligung von
Schulträger und Elternvertretern nicht ausdrücklich
verpflichtet und sah "deshalb" dieses Jahr keine Notwendig zur
geinsamen Durchführung der Lenkung, d.h. setzte sie aus!
(4) "Zweitwünsche"
Nicht immer verfügt die Wunschschule über ausreichend
Aufnahmekapazitäten, um alle Bewerber aufnehmen zu können.
Hierfür müssen die Eltern eine Zweitschule angeben, an welche
dann umgelenkt werden soll. Dies wird Zweitwunsch genannt.
(5) "Mitwirkungsentzug"
Die Kommune ist für die Bereitstellung der sächlichen Mittel
und des Schulgebäudes zuständig, das Land für die
Bereitstellung der Lehrer. Stehen nicht genügend Schüler
für die Bildung der notwendigen Klassen zur Verfügung,
entzieht das Land i.d.R. seine Mitwirkung, d.h. die Lehrer.
(6) "Unterschiedliche Kriterien in Chemnitz bei Einleitung eines
Verfahren zum Mitwirkungsentzug"
In Chemnitz wurden Verfahren zum Mitwirkungsentzung eingeleitet bei 2
Schulen, die 16 bis 18 Anmeldungen hatten, während eine Schule mit
10 Anmeldungen kein Verfahren erhielt. Generell positiv ist anzumerken,
auch wenn hier ein grundsätzlicher Verstoß gegen das
Gleichheitsgebot besteht, kann unterstellt werden, daß damit ein
zweites Aussetzen jener Schule verhindert werden sollte, was für
diese zwangsläufig zum Aus geführt hätte, da sie bereits
im Vorjahr keine Schüler aufnehmen konnte. Gleiches hätte
aber auch durch eine entsprechende Beurteilung bezüglich der
Zweitwünsche trotz Einleitung eines solchen Verfahrens realisiert
werden können.
(7) "Unterschiedliche Umgang mit der Lenkung in Chemnitz bei laufendem
Verfahren zum Mitwirkungsentzug"
Während zu einer Schule mit 10 Anmeldungen trotz laufenden
Verfahrens Umlenkungen zugelassen und veranlaßt wurden, blieb
dies bisher anderen mit 16 bzw. 18 verwehrt.
(8) "Trennung von Haupt- und Realschule in der 7. Klasse
In der 7. Klasse werden entsprechend Bildungsempfehlung die
Mittelschulklassen in Haupt- und Realschulklassen getrennt. Es
können auch Hauptschulgruppen gebildet werden. Dabei muß
eine Hauptschulgruppe mindestens 12 Schüler umfassen!
Dies wird bei Klassenstärken von einzügig 20 bis 25
Schüler pro Jahrgang zwangsläufig zu weiteren
Mitwirkungsentzügen in der Größenordnung von ca. 1/3
der jetzt einschulenden Mittelschulen führen müssen!
Derzeitiges Beispiel ist die Klassenbildung an der Mittelschule
Reichenbrand, wo zwei Klassen zu einer Klasse mit 30 Schülern
zusammengefaßt werden sollen, während die 6
Hauptschüler (neben den Hauptschülern von Schönau)
möglichst zur Mittelschule Grüna umgesetzt werden sollen.
KER-C Kreiselternrat Chemnitz Webmaster: jonas@ker-c.de Designed for Mozilla Firefox.