PRESSEKONFERENZ VOM 18.01.2001
1. Ort:
Renaissance-Hotel Chemnitz
2. Termin: 18.01.2001/ 10.oo Uhr
Wir danken hiermit ausdrücklich
dem Renaissance-Hotel Chemnitz für die wiederholte freundliche Unterstützung
als Sponsor unserer ehrenamtlichen Tätigkeit im Dienste der Kinder unserer
Stadt.
Der Kreiselternrat
KREISELTERNRATSSITZUNG VOM 17.01.2001
1. Ort:
Berufsschulzentrum
Schloßstraße (gegenüber Fahrrad-Franke)
in der Aula
Auf beiden Veranstaltungen ausgeführter Text
| Prüfung der Ausgangssituation: ("Öffentliches Bedürfnis") "..... Kriterien zur Abwägung, ob ein öffentliches Bedürfnis besteht, sind insbesondere - die Bevölkerungszahl, - die Anzahl der schulpflichtigen Kinder, aber auch - die Schulstrukturen in angrenzenden Nachbarge- meinden. ...." (vgl. dazu auch: - VG Dresden v. 17.04.1996, AZ.:5K 448/96 und - OVG Bautzen v. 10.05.1996, AZ.: 2S 253/96).
|
|||||||||||||
Alle Bedingungen betrach- ten: * Finanzielle Mittel * Bauzustand * Schulwege * Traditionen * Wanderbewegung * Altersstruktureffekt |
Ermitteln
des Handlungsbedarfs: * Grundschulen: 15 Schüler/Klasse 60 Schüler/Schule * Grundlage: SchuG / LEPL (Sächsisches Schulgesetz und Landesentwicklungsplan) |
Veränderte Bedingungen konstatieren: * Bevölkerungszahl im Schulbezirk * Geburtenzahlen * Besiedlungsdichte * Haushaltlage * Schulstrukturen der Region * Verkehrslage | |||||||||||
| Differenzierung nach: |
|||||||||||||
| Stadt: in Ballungsgebieten mindestens Zweistufigkeit
|
Land: Mindestens 15 Schüler/Klasse Schulzweckverband erwägen | ||||||||||||
| Entwurf eines Schulstandortplanes: nach Analyse aller Bedingungen
|
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| Einbeziehung der Schulen, Schulkonferenzen, Eltern- arbeit gem. Sächs.Schulgesetz §§48,50
|
Beschluß des Kommunalorgans herbeiführen gem. Sächs. GemO §§28ff |
Informationspflicht erfüllen:
Öffentlichkeitsarbeit, z.B.: - Einwohnerversammlung - Pressekonferenz - Bürgergespräche - Öffentl. Fragestunde des Gemeinde-
rates gem. Sächs. GemO §§22 ff | |||||||||||
| Sichern optimaler Verfahrensweisen * Beachten der Schulkonzepte/Projekte * Bewahren der Traditionen * Sichern von Integrationsmaßnahmen * Optimierung der Schulwege/Zeiten * möglichst Bewahren der Klassenzusammenset- zung
|
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| ZIEL: * Schaffung günstiger Bedingungen für die Erfül- lung des Bildungsauftrages * Herstellen eines optimalen Schulnetzes für gün- stige kommunale Entwicklung
|
Aus: BKS-Handreichung 3 "Schulstandortplanung und Schulnetzbericht als kommunale Aufgabe" Bildungswerk für Kommunalpolitik Sachsen e.V. | ||||||||||||
I) Vorgehensweise
bei der Schulnetzplanung
1. Abforderung von Informationen zur Rahmenplanung per Fax am 10.11.2000 an das Schulverwal-
a) eine Übersichtskarte
mit der Einzeichnung aller derzeit vorhandenen
Schulstandorte
b) Vorstellungen der
Stadt Chemnitz betreffs der Bewältigung und Absicherung der gewaltig
zunehmenden Schulwege (insbesondere für Kinder der 5. und 6. Klasse),
da zahlreiche Schulen nur über Umsteigeverbindungen und lange Wege erreichbar
sind und diese Wege i.d.R. in der Hauptberufsverkehrszeit zu bewältigen
sind.
Terminwunsch: bis zur Kreiselternratssitzung am 15.11.2000
Realisierungsstand: 1a) wurde kurzfristig beigebracht,
2. Abforderung von Informationen zur Rahmenplanung per Fax am 08.12.2000 an das Schulverwal-
a) Übersicht über alle seit 1990 geschlossenen Schulen bezüglich:
b) Übersicht über alle derzeit nicht geschlossenen Schulen bezüglich:
- tatsächliche Raumanzahl (ohne Abzüge etwaiger Fremdnutzung, wie z.B. Hort!) pro Schule
c) Schulwegplan zur Absicherung der Abschließenden Rahmenplanung mit Ausweisung:
(Sollte hierfür
die Planung noch nicht abgeschlossen sein, würde zunächst auch das entsprechende
Konzept aus- reichen, welches der Rahmenplanung zugrunde gelegt
wurde)
d) Musterraumprogramm für Mittelschulen (bezogen jeweils auf die Zügigkeit) mit Angabe der:
e) Schulbauplanung
seit 1990 mit detaillierter Angabe der Einzelbaumaßnahmen einschl.
Kosten
f) Aussagen zu statistischen Fragen, geordnet nach den Aspekten:
Terminwunsch: bis 20.12.2000
Nachfristsetzung: bis 10.01.2001
Realisierungsstand: Es
wurden bisher keinerlei Unterlagen beigebracht!
3. Abforderung von
Informationen zur Rahmenplanung per Fax am 08.12.2000 an das Regional-
schulamt Chemnitz:
a) Schulreport 2000
b) Übersicht den tatsächlichen
Lehrerbedarf (in Vollarbeitskräften),
getrennt nach den einzelnen Schulen und Schularten in Chemnitz für den
Zeitraum von 1990 bis heute, jeweils aufgelistet für das betreffende
Jahr.
c) Unterlagen/Vorschriften zur Regelung der Vorgehensweise bei der Erstellung von Schulnetzplänen, z.B.:
- einzuhaltende Verwaltungsvorschriften
Terminwunsch: bis 20.12.2000
Realisierungsstand: 3a) wurde fristgerecht beigebracht
II) Derzeitiger Stand der Schulnetzplanung
1. Vorbereitungsphase
Während der nichtöffentlichen
Sitzungen des Schulausschusses im August und September 2000 wurde
durch das Schulverwaltungsamt Chemnitz eine "Variantenliste"
betreffs möglicher Schließungen und Fortführungen den Schulausschußmitgliedern
unterbreitet. Nach den uns vorliegenden Informationen wurde gleichzeitig
ausdrücklich festgelegt, daß hierüber absolutes Stillschweigen zu bewahren
ist!
Im Oktober 2000 fand
durch den Schulausschuß eine Rundfahrt zu "allen" Schulen
der Stadt Chemnitz statt, bei welcher sich ein "objektives"
Bild über die einzelnen Schulen gemacht werden sollte. Nach unserem
Kenntnisstand bestand auch hier die ausdrückliche Festlegung, vor Ort
allen Diskussionen aus dem Wege zu gehen. Diese Rundfahrt begann erst
gegen 15.00 Uhr!
Am
08. November 2000 wurde die bis dahin
nichtöffentliche "Variantenliste" entsprechend den
Vorstellungen der Schulausschußmitglieder in eine
öffentliche Beschlußvorlage umgeschrieben. Weiterführende Unterlagen
als die nichtöffentliche "Variantenliste" erhielten
Die Schulausschußmitglieder nach Aussage unseres Schulausschußmitgliedes,
Frau Deponte, bis dahin nicht ausgehändigt.
Folglich lagen der Entscheidungsfindung zur perspektivischen Gestaltung der Chemnitzer Schullandschaft im Wesentlichen zwei Dinge zugrunde:
- zwei Blatt Papier mit stark beschränkter Aussagekraft und
- eine Rundfahrt mit einem Zeitrahmen,daß man nur ahnen kann, wie groß Chemnitz flächenmäßig mittler-
lerweilen ist und wo ggfs. noch eine Schule stehen könnte!
Kann dies eine solide
Basis sein?
In der öffentlichen Beschlußvorlage wurden beinahe ausschließlich nur die zur Erhaltung vorgesehenen Schulen mit ergänzenden Informationen versehen, während sich bei den übrigen Schulen auf so lapidare Formulierungen beschränkt wurde, wie: "... Das Schüleraufkommen kann von ... aufgenommen werden"! Eine ggfs. sinnvolle Andersentscheidung zu Einzelstandorten durch Stadträte in der Stadtratssitzung war somit infolge fehlender Informationen von vornherein weitgehend ausgeschlossen.
Am 15.November 2000 wurde
der Kreiselternrat erstmals offiziell über die Rahmenplanung informiert,
wobei ihm bereits mitgeteilt wurde, daß kein Diskussionsbedarf mehr
bestünde.
2. Beschlußphase:
Bis zum 29.11.2000 wurde
durch massive Falschdarstellung und Verleumdung der Arbeit des Schulausschußmitgliedes
Frau Deponte anhand gewagter Sprach- und Rechtskonstruktionen versucht,
den Eindruck zu erzeugen, der Kreiselternrat wäre von Anfang an informiert
und hätte sich rechtzeitig in die Diskussion einbringen können. Damit
wurde die Tätigkeit von Frau Deponte dazu benutzt, jegliche Einflußnahme
des Kreiselternrates auf die Beschlußvorlage abzublocken. Am 29.11.2000
kam es im Schulausschuß zur Empfehlung des Beschlußentwurfes.
I.d.F. wurden Schriftstücke
des Kreiselternrates in den Stadtratsfraktionen nicht verteilt oder
gar eingezogen, wurde das für einen Kreiselternratssprecher beantragte
Rederecht in der Stadtverordnetenversammlung mit fadenscheinigen Gründen
abgelehnt usw..
Mit diskriminierenden
Äußerungen und Ausgrenzungsversuchen gegen den Kreiselternrat bzw. seine
Vertreter wurde somit erfolgreich eine effektive und sinnvolle Diskussion
betreffs anderer Lösungen vermieden, obwohl zumindest einem Teil der
Entscheidungsträger sowohl die gegenüber der Beschlußvorlage wesentlich
tiefgründigeren Untersuchungen und Aussagen des Kreiselternrates als
auch die Risiken und Fehler der stadtseitigen Beschlußvorlage bekannt
waren. Am 06. Dezember 2000 wurde der Beschluß B-451/2000 "Schulnetzplanung
für die Grundschulen und Mittelschulen der Stadt Chemnitz bis zum Jahr
2010" vom Stadtrat mit Mehrheit beschlossen!
II) Derzeitiger Stand der Schulnetzplanung
3. Realisierungsphase:
Derzeit wird, trotz laufendem
Rechtsaufsichtsbeschwerdeverfahren, eiligst daran gearbeitet, massiv
besonders umstrittene Schulen zu schließen, um somit vollendete Tatsachen
zu schaffen. Als erste Schulen sind hiervon betroffen:
- Körner-Grundschule
- Diesterweg-Grundschule
- Rabensteiner Mittelschule
Gleichzeitig werden fadenscheinige
Gesprächsangebote unterbreitet, wahrscheinlich um nachträglich die vorliegende
Rahmenplanung künstlich zu legitimieren. Dabei ist zu vermerken, daß
die Verdrehungen und bewußten/unbewußten Fehlinterpretationen schon
bedenklich sind.
III) Aktivitäten des
Kreiselternrates seit der Sitzung vom 15.November 2000 (damals: erste
stadtseitige Vorstellung der Rahmenplanung gegenüber Kreiselternrat)
Am 15. 11.2000
wurde der Kreiselternrat während seiner Wahlsitzung offiziell über den
Entwurf einer neuen Rahmmenplanung informiert. Für diesen Tag war seitens
des Kreiselternrates ein offener Brief verfaßt wurden, welcher i.d.F.
den Medien und Fraktionen zugearbeitet wurde!
Am 15.11.2000
wurde während der Sitzung eine Arbeitsgruppe Rahmenplanung mit interessierten
Elternräten aus fast allen Stadtteilen gebildet. Diese Gruppe analysierte
in den folgenden zwei Wochen in fast täglichen Nachtsitzungen
die vorhandene Rahmenplanung und entwickelte eigene Konzepte. Gleichzeitig
wurde ein umfangreicher, permanent von Widersprüchen geprägter Schriftverkehr
mit dem Kultusministerium, dem Regionalschulamt, den Stadträten und
Landtagsabgeordneten realisiert.
Am 29.11.2000
wurde allen Fraktionen des Stadtrates und dem Bürgermeisteramt eine
zunächst auf die drei ersten Planbezirke beschränkte Alternativplanung
zum Schulnetz der Stadt Chemnitz zugearbeitet. Infolge der uns sowohl
zu gering zur Verfügung gestellten Zeit (08.11.2000 bis 29.11/06.12.2000)
als auch Informationen war es dem Kreiselternrat
(trotz beinahe täglicher Nachtsitzungen von tagsüber im Berufsleben
stehenden Eltern aus dem gesamten Stadtgebiet) nicht möglich, weitere
Planbezirke fundamentiert zu Papier zu bringen. Immerhin ist unsere
Vorlage zu diesen 3 Planbezirken wesentlich tiefgreifender und umfassender,
als die städtische Beschlußvorlage. Gleichzeitig gelang es uns, zahlreiche
Schwachpunkte, Unzulänglichkeiten, Probleme und Risiken der vorliegenden
städtischen Planung aufzuzeigen.
Am 01.12.2000
forderte der Kreiselternrat die Stadtverwaltung Chemnitz schriftlich
auf, die diskriminierenden Aussagen gegen das Wirken von Frau Deponte
im Schulausschuß zu unterbinden und richtig zu stellen. Die i.d.F. von
Herrn Brehm vorgenommenen Äußerungen änderten sich in den folgenden
Tagen zu den unterschiedlichsten Anlässen schneller, als ein Chamäleon
die Farbe wechseln kann! Eine zufriedenstellende Aussage steht bis heute
aus. Frau Deponte beantragte i.d.F. im Dezember 2000 ihre Abberufung
aus dem Schulausschuß.
Am 04.12.2000,
zu einer Beratung im Rathaus, wurden vorgenannte Unterlagen mit Herrn
Brehm im Beisein von Frau Jugelt (Referentin), Herrn Näther, Frau Vorsatz
und Herrn Henker (alle 3 Schulverwaltungsamt) andiskutiert und auf die
Risiken der städtischen Beschlußvorlage hingewiesen. Gleichzeitig wurden
die Unterschiede in der Herangehensweise des Kreiselternrates an eine
Rahmenplanung angesprochen, im Vergleich zu der Herangehensweise, welche
der städtischen Vorlage zugrunde lag.
Am 04.12.2000 wurde darüber hinaus ergänzend ein Autokorso mehrerer Schulen organisiert um durch entsprechende Aktionen auch die übrigen Einwohner unserer Stadt für diese Problematik zu sensibilisieren.
Erfreulich war, daß zum
gleichen Zeitpunkt in Adelsberg von den dortigen Einwohnern ein Sternenmarsch
mit ähnlichem Ziel organisiert wurde!
Am 05.12.2000 schlägt der Kreiselternrat schriftlich Herrn Andreas Müller als neuen "Beratenden Bürger" im
Schulausschuß vor.
Am 06.12.2000 fand im Stadtrat die entscheidende Abstimmung zur neuen Rahmenplanung statt. Für diese Sitzung hatte der Kreiselternrat Rederecht beantragt, da ihm dies bis dahin massiv verwehrt wurde! Leider wurde auch dieses Rederecht nicht gewährt! Die zur Ratssitzung unsererseits in ausreichender Anzahl für alle Stadträte zusammengestellten Unterlagen wurden trotz Zusicherung der Verteilung zunächst eingezogen und unter Verschluß gelegt wurden. Sie liegen derzeit sowohl im Bürgermeisteramt als auch allen Stadträten vor, sofern Sie endlich ausgeteilt wurden. Unsere Unterlagen enthielten u.a.:
- die Alternativvorschläge für die drei ersten Planbezirke
- das Redemanuskript von Herrn Müller
- ergänzende Schreiben des Kultusministeriums und des Regionalschulamtes
Anhand dieser Unterlagen
hätten den Abgeordneten durchaus Zweifel kommen müssen, ob die Beschlußvorlage
wirklich das verspricht, was seitens Herrn Brehm und des Schulausschuß
verkündet wurde, aber diese Unterlagen wurden ja bis Anfang des Jahres
nicht verteilt!
III) Aktivitäten des
Kreiselternrates seit der Sitzung vom 15.November 2000 (damals: erste
stadtseitige Vorstellung der Rahmenplanung gegenüber Kreiselternrat)
Am 08.12. 2000
wurde das Schulverwaltungsamt und das Regionalschulamt aufgefordert,
dem Kreiselternrat, für die Beurteilung der städtischen Beschlußvorlage
und die Weiterentwicklung der eigenen Konzeption notwendige Unterlagen
zuzuarbeiten. Während das Regionalschulamt fristgemäß die gewünschten
Unterlagen bereitstellte, ist dies bis heute, Wochen nach der Beschlußfassung,
seitens des Schulverwaltungsamtes nicht erfolgt, weshalb wir
uns leider am 12.01.2001 gezwungen sahen, gegen die Verantwortlichen
in dem Herrn Brehm unterstellten Schulverwaltungsamt eine Dienstaufsichtsbeschwerde
einzureichen.
Am 08.12.2000
ging der Kreiselternrat schriftlich auf ein, ihm im Namen des Schulausschuß
unterbreitetes Gesprächsangebot zu der dem Schulausschuß vorliegenden
Konzeption ein. In unserem Schreiben baten wir um eine Klärung der Rahmenbedingungen
eines derartigen Gespräches. Eine Antwort hierauf steht bis heute
aus.
Am 13.12.2000
legte der Kreiselternrat als Notbremse Rechtsaufsichtsbeschwerde
beim Regierungspräsidium Chemnitz gegen den Beschluß B-541/2000 ein.
Die Annahme und Bearbeitung selbigens wurde durch Zwischeninformation
des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 22.12.2000 bestätigt.
Am 13.12.2000
informierte der Kreiselternrat den Petitionsausschuß des "Sächsischen
Landtages", welcher bereits im Auftrag Rabensteiner Eltern erste
Ermittlungen wegen "undemokratischen Aktivitäten im Zusammenhang
mit der Erstellung und Beschlußfassung der Rahmenplanung " aufgenommen
hatte.
Am 13.12.2000
erklärte der Kreiselternrat schriftlich gegenüber dem Stadtrat der Stadt
Chemnitz, unter welcher Legitimation und Rahmenbedingungen die Kandidatur
des Vertreters des Kreiselternrates im Schulausschuß von Herrn Andreas
Müller erfolgt. Dies war notwendig geworden, da bisher noch immer eine
Klärung der Diskriminierung der Arbeit von Frau Deponte aussteht und
gleiches für die Arbeit von Herrn Müller nicht auszuschließen ist.
Am 20.12.2000
reichte der Kreiselternrat infolge fortgesetzter Widersprüche und Fehlinterpretationen
in den Aussagen des Beigeordneten Herrn Brehm gegen selbigen Dienstaufsichtsbeschwerde
ein.
Am 02.01.2000
beginnt der Kreiselternrat mit der Vorbereitung des Bürgerbegehrens.
Hierbei erfolgten neben der Texterstellung intensive Kontakte mit Verantwortlichen
anderer Bürgerbegehren (Freiberg, Plauen, Leipzig) sowie mit interessierten
Bürgerinitiativen, Parteien und den Gewerkschaften. Gleichzeitig wurde
die Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Zusammenarbeit mit den Medien
ausgebaut.
Am 03.01.2000
informiert der Kreiselternrat den Landeselternrat auf dessen Sitzung
über die derzeitige Situation in Chemnitz.
Am 12.01.2001
erfolgt eine schriftliche Mitteilung des Kreiselternrates an den Landeselternrat betreffs der derzeitigen Situation in Chemnitz, der Ziele
und Aktivitäten sowie Ansichten des Kreiselternrates. Mit dem Landeselternrat
wurde vereinbart, daß selbiges Schreiben mit Deckblatt vom Landeselternrat,
direkt dem Kultusminister, Herrn Rößler, zugearbeitet werden soll.
Am 12.01.2001
wurde gegen Herrn Näther (Schulverwaltungsamt) eine Dienstaufsichtsbeschwerde
eingereicht, da er seiner Bringepflicht zur Information entsprechend
Elternmitwirkungsverordnung trotz Nachfristsetzung nicht nachkam und
anzunehmen ist, daß die für die Rahmenplanung notwendigen Unterlagen
nicht erstellt wurden!.
Am 12.01.2001
wurde Herrn Oberbürgermeister Dr.Peter Seifert mitgeteilt, daß wir ein
Schreiben seines Beigeordneten, Herrn Brehm erhalten hätten, welches
ein an Bedingungen geknüpftes Gesprächsangebot zu unserer Rahmenplanung
enthält. Leider ist dessen Sinn und Zweck infolge der zahlreichen Tatsachenverdrehungen
in selbigen Schreiben für uns nicht verständlich. Wir haben deshalb
Herrn Seifert gebeten, für uns abzuklären, was Herr Brehm eigentlich
wirklich von uns will.
Am 18.01.2001 eröffnet der Kreiselternrat ein Bürgerbegehren zum Erhalt einer gesunden Chemnitzer Schullandschaft.
IV) Entwicklung der
Geburtenraten (Hinweis auf gravierenden Anstieg)
Geburtsjahr |
Einschuljahr |
Angaben Schulverwaltungsamt |
Geburten in Chemnitz lt. Statistischem Jahrbuch |
Geburten in Chemnitzer Krankenhäusern |
1995 |
2001/0 |
1213 |
||
1996 |
2002/3 |
1349 |
1462 |
|
1997 |
2003/4 |
1501 |
1568 |
|
1998 |
2004/5 |
1558 |
1705 |
|
1999 |
2005/6 |
1677 |
1765 |
|
2000 |
2006/7 |
1762 |
2319 |
Es wird unsererseits
i.d.F. geprüft werden, worin die Abweichungen zwischem Statistischen
Jahrbuch und den Angaben des Schulverwaltungsamtes begründet sind.
Insgesamt ist jedoch
deutlich der gravierende Anstieg zu erkennen!
Die Anzahl der Geburten
ist im letzen Jahr dramatisch angestiegen und hat dabei jegliche, bisher
angedachten Toleranzen gesprengt
Damit kann die Diskussion
erstmalig seit der Wende wieder weg vom Schließen und hin zu perspektivischen
Neueröffnungen gelenkt werden!
Da aber derzeit bei den
Kindertagesstätten keine Neueröffnungen erkennbar sind, muß perspektivisch
gleiches oder ähnliches für den Bereich der Schulen befürchtet werden.
Mit dem Bürgerbegehren
haben die Chemnitzer Bürger erstmalig ein Instrument in der Hand, bereits
den Anfängen zu wehren!
V) Erläuterung und
Austeilung Unterlagen zum Bürgerbegehren
1. Anliegen des Bürgerbegehrens:
- Unnötige und undurchdachte Schließungen verhindern
- Zeit gewinnen, um in Ruhe ein neue und von der Masse getragene, fundamentierte Rahmenpla-
- bessere Berücksichtigung
der permanent steigenden Geburtenraten
2. Welche Schulen sind hiervon betroffen?
- alle Schulen (egal welchen Typs), welche sich in der Trägerschaft der Stadt Chemnitz befinden
- für die der Stadtrat vor dem 10.01.2001 keinen konkreten Aufhebungsbeschluß gefaßt hat
- bei welchen die vorgeschriebenen Mindestschülerzahlen/Mindestzügigkeiten nicht mehrfach unterschritten werden.
Für die Unterschreitungen
dürfen keine äußeren Einflüsse (z.B.: Schulbezirksänderungen) die Ursache
sein.
3. Wie sind die Schulen bei Erfolg fortzuführen?
- uneingeschränkt,
4. Öffnungsklausel:
- Bei mehrfacher Unterschreitung
der vorgeschriebenen Mindestschülerzahlen und Mindestzügigkeiten können
weiter- hin Schulen geschlossen werden, sofern dies notwendig ist.
5. Wie lange gilt ein Bürgerbegehren/Bürgerentscheid?
- Bei erfolgreichem Bürgerbegehren kommt es zum Bürgerentscheid.
- Ist der Bürgerentscheid
erfolgreich, ist die Stadt mindestens drei Jahre daran gebunden.
6. Welche Kosten entstehen der Stadt aus dem Bürgerentscheid?
- die Kosten der Durchführung des Bürgerentscheides
- die Kosten der Gehälter der städtischen Angestellten, sofern diese kündbar sind.
- die Differenz zu niedrigeren
Betriebskosten bei Leerstand
- Schülerbeförderungskosten, zusätzliche Schulwegsicherungsmaßnahmen
- Wertverfall der leerstehenden Gebäude
- Kosten für zusätzliche
soziale Betreuung an den zwangsläufig entstehenden Brennpunkten.
Da die Stadt derzeit
weder i.d.L. ist, exakt die Mehrkosten zu ermitteln noch die Einsparungen
ist es derzeit nicht möglich, konkretere Angaben zu der Bereitstellung
einer Kostendeckung vorzulegen, zumal nicht einmal sicher ist, daß für
die Stadt tatsächlich Mehrbelastungen entstehen.
7. Wer darf auf dem Bürgerbegehren unterschreiben?
- Chemnitzer Bürger
- wahlberechtigt
- Mindestalter 18 Jahre
Es müssen alle drei
Prämissen erfüllt sein!
8. Was ist beim Unterschreiben zu beachten?
- Der Name, Vorname sowie die Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl) müssen mit Druckbuchstaben durch die jeweilige Person ausgefüllt werden. Vorschreiben ist untersagt!
- Die Unterschrift muß original sein!
- Bei mehreren Personen mit gleicher Adresse ist unbedingt auf "-" zu verzichten und jeder exakt einzeln einzutragen!
- Eine ungültig ausgefüllte
Zeile führt i.d.R. zur Nichtanerkennung des gesamten Zettels!
9. Zusammenfassung:
Das Bürgerbegehren richtet sich zwar an die Stadt Chemnitz, das heißt, es wird perspektivisch durch die Stadt umzusetzen sein, es richtet sich jedoch nicht gegen die Stadt, sondern tritt für die Stadt ein,
- da es der Stadt Chemnitz den notwendigen Handlungsspielraum zurück gib,
- da es ihr die Möglichkeit zum Erhalt möglichst vieler Schulen bietet und
- da damit gemeinsam die Zeit gewonnen wird, welche für eine fundamentierte Rahmenplanung erforderlich ist!
VI) Ausführungen zu
derzeitigen und zukünftigen Zielstellungen des Kreiseltern- rates.
1. Neue Rahmenplanung:
Bei Erfolg des Bürgerbegehrens/Bürgentscheid ist geplant, für jeden Planbezirk von Chemnitz eine Arbeitsgruppe zu bilden, welche u.a. aus folgenden Personenkreisen bestehen sollte:
1. die Stadträte
2. die Elternräte
3. die Schülerräte
4. interessierte Bürger
des jeweiligen Planbezirkes
Bei Bedarf sollen sachkompetente Vertreter des Schulverwaltungsamtes, des Regionalschulamtes,
der Polizei und des Städtischen
Nahverkehrs hinzugezogen werden.
In den Gruppen sollen
mögliche Lösungen erarbeitet, niedergeschrieben, diskutiert und nach
Möglichkeit beschlossen werden. Dabei sind alle Aspekte zu berücksichtigen,
nicht nur die Schülerzahl pro Klasse! Bei planbezirks- übergreifenden
Aspekten müssen gemeinsame Festlegungen mehrerer Arbeitsgruppen getroffen
werden.
Sollten sich die Gruppen
auf eine gemeinsame Lösung einigen, wird davon ausgegangen, daß diese
auch im Stadtrat durchsetzbar sein wird. Da dies angesichts der unterschiedlichen
Interessenlagen nicht immer möglich sein wird, sind für die Fälle ohne
Einigung alle zur Debatte stehenden Lösungen objektiv mit Vor- und Nachteilen
aufzulisten und die Entscheidung hierüber durch den Kreiselternrat und/oder
den Stadtrat zu treffen.
Durch dieses
öffentliche Verfahren wird es möglich, eine weitgehend von Partei-
und Privatinteressen unabhängige, ausschließlich an den Interessen
der Stadt orientierte, dauerhafte Schulnetzplanung zu erstellen.
| Polizei |
Regionalschulamt Schulverwaltungsamt
|
Städtischer Nahverkehr | ||
| |
||||
Beratung zu Fachfragen |
||||
| |
||||
| Stadträte des Planbezirkes
|
Elternräte des Planbezirkes | |||
| Aufstellung von Lösungsvorschlägen für den Planbezirk
|
||||
| interessierte Bürger |
Schülerräte des Planbezirkes
| |||
| |
||||
| Stellungnahme des Kreiselternrates |
||||
| |
||||
| Beschluß im Stadtrat
|
VI) Ausführungen zu
derzeitigen und zukünftigen Zielstellungen des Kreiseltern- rates.
2. Verfassungsfragen:
Das Schulgesetz regelt
derzeit den unbestimmten Rechtsbegriff des "Öffentlichen Bedürfnisses"
weder bezüglich der Schülerzahlen noch bezüglich der Wertigkeit der
sonstigen zu berücksichtigen Faktoren zufriedenstellend. Gleichzeitig
fordert das Schulgesetz Zusammenarbeit trotz Interessenkonflikt von
Kommune und Freistaat.
Mit der Durchsetzung
der Richtwerte als bindende Planungsgröße für Rahmenplanungen greift
der Freistaat unangemessen weit in die Planungshoheit und Selbstbestimmung
der Kommunen ein. Durch die Mindestschülerzahl und den Klassenteiler
wird aus unserer Sicht eine ausreichende Einschränkung der kommunalen
Selbstverwaltung vorgenommen, um ein utopisches und unwirtschaftliches
Schulnetz zu verhindern. Die Richtwertgröße trägt für uns ausschließlich
spekulativen Charakter, da durch Sie die Lehrerzahl beliebig an die
Finanzprämissen der Landesregierung angepaßt werden können. Wir
vertreten die Auffassung, daß die Werte für Mindestschülerzahl
und Klassenteiler schnellstmöglich direkt im Schulgesetz aufgenommen
werden müssen, während die Richtgröße auf den ihr zustehenden Anspruch
einer überschlägigen Lehrerbedarfsermittlungsgröße zurückgestuft wird,
ohne bindenden Charakter für Schulschließungen und Schuleröffnungen.
Durch diese Lösung würde eine abschließende Interessenkonfliktlösung
zwischen dem Aspekt "Optimale Beschulung" und dem Aspekt "Effiziente
Schulverwaltung" erreicht werden!
Der derzeitige Konflikt
von Vorgaben des Landes und gegenteiligen Interessen der Kommunen
und der damit verbundenen massiven Eingriffen in die Autonomie der Kommunen
ist nicht auf dem verwaltungsrechtlichen Weg
klärbar, wohl aber auf dem verfassungsrechtlichen Weg und
durch Überarbeitung des Schulgesetzes.
Beide Wege wollen wir
in der Zukunft beschreiten und hierfür suchen wir noch Weggefährten!
3. Öffentlichkeitsarbeit:
Infolge des Fehlverhaltens
und der Diskriminierung seitens einiger Vertreter von Stadtverwaltung
und Stadtrat gegenüber Vertretern und der Arbeit des Kreiselternrates
sahen wir uns gezwungen, verstärkt die Kooperation mit den Medien zu
suchen und die bestehenden Differenzen auf der "Straße" auszutragen.
Dieser Weg hat sich, wenn auch zunächst ungewollt eingeschlagen, bewährt
und soll weiter fortgesetzt und ausgebaut werden.
Bei Veröffentlichungen
wird unsererseits weiterhin verstärkt auf Sachlichkeit Wert gelegt.
Gleichzeitig werden aber auch weiterhin gravierende Fehlverhalten von
Politikern und Verwaltungsangestellten im Zusammenhang mit der Schulproblematik
öffentlich gerügt.
Neben der Presse, dem
Radio und dem Fernsehen wollen wir in der Zukunft das Internet erschließen.
4. Umstrukturierung:
Mit der Problematik Rahmenplanung
hatte es sich erforderlich gemacht, intern neben traditionellen Arbeitsgruppen
eine neue Arbeitsgruppe zu bilden, die
Arbeitsgruppe "Rahmenplanung", welche zunächst durch
Herrn Müller geleitet wird.
Durch das aufkommende
Thema "Notenbildung in Mittelschulen und Gymnasien"
wurde eine weitere Arbeitsgruppe unter der Leitung von Frau Hähnel notwendig.
Die Neuordnung der Öffentlichkeitsarbeit
wird perspektivisch wahrscheinlich auch eine zusätzliche
Arbeitsgruppe "Öffentlichkeitsarbeit und Organisation"
erfordern, mit welcher u.a. Aktionen, wie das Bürgerbegehren, Autokorsos
und sonstige Veranstaltungen koordiniert und perspektivische Webseiten
im Internet gestaltet werden können.
Durch die Einrichtung
dieser Arbeitsgruppen, ergänzend zu den traditionellen, kann die Arbeit
der Kreiselternratsleitung effektiviert, auf mehr Schultern verteilt
und damit noch stärker legitimiert werden.
Angesichts der fehlenden
Lobby für die Kinder müssen die Eltern- und Schülervertretungen
diesen Part verstärkt übernehmen.
Dabei ist jede Stärkung unserer Kräfte ein Gewinn für unsere Kinder!
Deshalb wird derzeit u.a. über Möglichkeiten der
Integration der Elternvertretungen der Kitas in unserem Gremium
zur Bündelung der Kräfte nachgedacht. Auch
gemeinsame Aktionen perspektivisch
mit den Studentenvertretungen wurden im Vorstand andiskutiert.
VI) Ausführungen zu
derzeitigen und zukünftigen Zielstellungen des Kreiseltern- rates.
5. Samstagsschule
Bei drei und vierzügigen
Schulen ergibt sich nach den Regelstundenplänen u.a. folgender auszugsweise
dargestellter Raumbedarf:
Fachkabinett |
3-zügig |
4-zügig |
Turnhalle |
54 Wochenstunden |
72 Wochenstunden |
Biologiekabinett |
30 Wochenstunden |
40 Wochenstunden |
Physikkabinett |
27 Wochenstunden |
36 Wochenstunden |
Geht man davon aus, daß
ein Regelschultag nur maximal 7 Stunden haben sollte, ergibt sich bei
5 Tagen eine tatsächliche Zeitkapazität von ca. 35 Kabinettstunden.
Bei dem Vergleich mit dem Bedarf wird deutlich, daß die Fachkabinette,
insbesondere die Turnhallen, spätestens bei 4-Zügigkeit nicht mehr ausreichen.
Selbst bei Dreizügigkeit können Bedarfsüberschreitungen nicht ohne Einschränkungen
in der Schulqualität vermieden werden. Hinzu kommen noch ausfallbedingte
Verlegungen der Stunden, welche angesichts der Unterkapazität nicht
mehr realisierbar sind. Durch die Einführung einer Samstagsschule wäre
hier zumindest bei Dreizügigkeit eine Kompensation ohne Schaffung zusätzlicher
Räume machbar. Gleiches, wie für die Fachräume, gilt sinngemäß für
die Lehrerbereitstellung!
Die
Samstagsschule ist damit aus unserer Sicht
ausschließlich ein Kind des Dranges nach supergroßen Schulen
und dem Sparzwang (keine Bereitstellung zusätzlicher Kabinette) und
sollte deshalb nicht wieder dauerhafter Bestandteil unserer
Schullandschaft werden.
6. Ranking
Das Ranking wäre prinzipiell
eine gute Sache, wenn unsere Direktoren Vollkaufmänner/-frauen wären
(wie z.B. beim vielzitierten englischen Schulmodell) und nicht nur staatliche
Leiter, wenn also die Direktoren, wie in Großbritannien, über Personal
und wirtschaftliche Substanz weitgehend vollständig entscheiden dürften
und nicht, wie bei den öffentlichen Schulen in Sachsen, nur das Ihnen
zur Verfügung gestellte Personal und die finanziellen Mittel weisungsgerecht
einsetzen darf. Zum Weiteren ist zu vermerken, daß Schulen in Freier
Trägerschaft ihren Direktoren hierbei i.d.R. durchaus größere Spielräume
zuweisen, insbesondere bei der Lehrerwahl und der Mittelverwendung.
Im Zusammenhang mit der
Schulnetzplanung sei deshalb auf drei große Gefahren für eine neue negative
Einflußnahme auf die Gestaltung der Schullandschaft hingewiesen, auch
wenn wir davon ausgehen, daß dies nicht das Ziel des Sächsischen Ministeriums
für Kultus war:
Durch das Ranking werden
ggfs. ungewollte Schülerwanderungen von "schlechten" zu "guten"
Schulen provoziert. (Freie Schulwahl)
Durch den bewußten Abzug
besonders guter Lehrkräfte bzw. deren Umsetzung sowie durch die gezielte
Finanzmittelzu- oder -nichtzuweisung (z.B. für Arbeitsgemeinschaften,
Renovierungen etc.) werden die Schulqualität und die Schulergebnisse
maßgeblich von außen beeinflußt. Bei "objektiver" Bewertung
der Ergebnisse der Schule können dadurch Schulen künstlich "totgemacht"
werden.
Die Differenz zwischen
wirtschaftlicher Schulführung (bei den Schulen in Freier Trägerschaft)
und der staatlichen Leitung (bei öffentlichen Schulen) kann darüber
hinaus zu einer Verzerrung des Bildes bezüglich der Qualität beider
Schularten führen.
Abschließend möchten wir unsere Ziele übersichtshaft zusammenfassen:
1. Der Einfluß der haushaltpolitischen Prämissensetzung ist derzeit in der Zuweisung der finanziellen Mittel zu erken-
nen. Während Sachsen in den Gesamteinnahmen/Kopf und in wirtschaftlicher Hinsicht in Deutschland nicht an letzter Stelle steht, bildet es bei den Schulausgaben mit 7.000,00 DM/Schüler bereits das absolute Schlußlicht, mit der Prämisse noch weiter zu sparen. Eine Abschaffung des starken Druckes auf die Schulnetzplanung aus Haus- haltsentscheidungen ist deshalb oberstes Gebot! Die Lehrerbereitstellung darf nicht federführend durch die Haus- haltsplanung bestimmt werden, sondern muß sich vordergründig an einer optimalen Beschulung orientieren!
2. Schaffung eines ausreichenden Zeitlimits für eine abgestimmte und fundamentierte Planung und Variantendiskus- sion
3. Drei Jahre weitgehende
"Schließungspause", um die äußerst positive Entwicklung der
Geburtenzahlen (im Jahre 2000 Zunahme um ca. 30% gegenüber Vorjahr/Verdopplung
gegenüber derzeitiger Einschulung!) ausreichend berücksichtigen zu
können.