Sehr
geehrtes Stadtratsmitglied,
Ihnen liegt ein
„Auftrags-Stellungnahme” einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei
vor, nicht etwa die Entscheidung eines unabhängigen Gerichtes. Sie trägt
auch nicht die Bezeichnung „Gutachten”, wobei eine neutrale
Betrachtungsweise ggfs. eventuell vorausgesetzt werden könne.
Rechtsanwälte haben
im Gegensatz zu Richtern nicht die Verpflichtung zur Betrachtung eines
Rechtsproblemes von allen Seiten aus der Sicht eines neutralen Parts.
Vielmehr erfüllen Sie den Auftrag der Rechtsvertretung des Auftraggebers,
hier der Stadtverwaltung Chemnitz.
Aus der Analyse der
Stellungnahme geht hervor, daß der Kanzlei offensichtlich keine allgemeine
Prüfung an sich abverlangt, sondern ihr konkrete Frageschwerpunkte vorgelegt
wurden. Dies wird besonders deutlich in der Behandlung der Frage der
Fristen, wo auf eine nichtzutreffende Frist mehrzeilig eingegangen wurde,
während die zutreffende Frist mit keinem Wort Erwähnung fand!
Aufgrund der relativ
einseitigen Betrachtungsweise der Problematik der Rechtmäßigkeit und
Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, sowie der stark restriktiven Auslegung
bestehender Gesetzlichkeiten unter Hinzuziehung von Annahmen (nicht
etwa Fakten!) kann nicht ausgeschlossen werden, daß die Kanzlei sich
in dem Glauben befand, im Interesse des Auftraggebers zu handeln, als
sie versuchte Gründe darzulegen, die
möglicherweise das Bürgerbegehren als unzulässig erscheinen lassen!
Diese Stellungnahme dürfte deshalb kaum geeignet sein, als Grundlage
einer Beschlußvorlage zu dienen!
Die Initiatoren des
Bürgerbegehren gehen davon aus, daß dies nicht im Interesse der Stadtverwaltung
liegen kann und fordern deshalb alle Fraktionen auf, den Ihnen zur Verfügung
stehenden Rechtsanwälten unsere Ausführungen ergänzend zur Prüfung vorzulegen,
bzw. sich anhand dieser Ausführungen selbst eine Bild aus einer anderen
Sichtweite zu verschaffen!
Der Sächsische Staatsminister
des Innern Klaus Hardrath hat die noch viel weitergehenden Ziele des
Bürgerbegehrens „Stoppt Schulschließungen” in Leipzig schriftlich für
zulässig erklärt.
Bei der Bewertung
der Aussagen der „Stellungnahme” des Herrn Prof. Dr. Birk fällt auf,
daß er zum einen keine Empfehlung bezüglich einer Unzulässigkeitserklärung
des Bürgerbegehrens im Rahmen einer Schlu0bemerkung ausspricht und zum
anderen das Ergebnis als „private Meinung” (nicht etwa als Feststellung!)
darstellt, indem er sagt:
„..Wir gehen davon
aus, daß das Bürgerbegehren unzulässig ist, ..”
Selbst ein Prof. Dr.
Birk sagt nicht „ es ist unzulässig” sondern nur, daß
er davon ausgeht! Eine unverbindliche, eher private Meinungsäußerung
eines Experten, die selbstredend alles offen läßt.
Wir fordern Sie
deshalb nochmals nachhaltig auf, denken Sie daran, daß mehr als 18.000
Chemnitzer Bürger ein Anliegen eingebracht haben! Entscheiden Sie im
Sinne des Anliegens der Bürger!
Wir wissen, daß der
Kostendeckungsvorschlag einer Präzisierung bedarf. Wir halten es für
wichtig, daß die Stadt Chemnitz von der Landesregierung eine verbindliche,
schriftliche Aussage einfordert, wie sich die Landesregierung im Falle
eines positiven Entscheides im Sinne der Chemnitzer Bürger gegenüber
der Stadt Chemnitz verhalten würde.
In Abhängigkeit davon,
ob die Landesregierung es politisch als sinnvoll betrachtet, tatsächlich
den Entzug der Mitwirkung des Freistaates großflächig zu vollziehen,
ist eine Einigung über einen gemeinsam von den Fraktionen des Stadtrates
mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens zu erarbeitenden Ersatzbeschluß,
welcher dem Anliegen des Bürgerbegehrens weitestgehend gerecht wird
und gleichzeitig die eventuell entstehenden finanziellen Härten zugunsten
anderer Kinderbetreuungs- und Schulbereiche mildern wird, durchaus
denkbar!
Ob die Vertreter des
Chemnitzer Bürgerbegehren, ähnlich wie in Leipzig, Rechtsschritte gegen
einen ablehnenden Ratsbeschluß einleiten werden, hängt nicht zuletzt
davon ab, ob die vom Stadtrat gegebenenfalls gefaßten Ersatzbeschlüsse
dem Anliegen des Bürgerbegehren weitgehend gerecht werden,
dem Ziel, eine für die Schüler und Eltern der Stadt Chemnitz deutlich
günstigere Rahmenplanung unter Einbeziehung aller bis zum 10.01.2001
noch nicht mit Schulaufhebungsbeschluß belegten Schulen!
Wir möchten
jede Möglichkeit ausschöpfen, um einen eventuellen Rechtsstreit
mit der Stadt Chemnitz zu vermeiden und freuen uns deshalb über
jeden, der Sache dienenden Vorschlag betreffs einer Alternative!
Dies nicht zuletzt deshalb, weil im Falle eines Rechtsstreites hier
das private Geld engagierter Eltern sowie die Steurgelder unserer Stadt
verschwendet würden, statt sie im Sinne der Sache einzusetzen!
Wir bedauern es ausdrücklich, daß der Weg über eine private Stellungnahme durch eine Anwaltskanzlei gesucht wurde, um eine „Bestätigung” für eine Ablehnung zu finden, statt wie in Bautzen es der komplette CDU-geführte Landkreis (über alle Fraktionen hinweg!) vormachte, gemeinsam Wege zu suchen, dem Anliegen der Bürger in der Schulproblematik gerecht zu werden und um eventuelle, dem Bürgerwillen entgegenstehende Formalitäten im Sinne der Sache rechtssicherer zu klären bzw. auszuräumen.
Wir bitten um Ihr
Verständnis, sehr geehrte Abgeordnete, daß trotz der in den letzten
Monaten allmählich eingetretenen Verbesserung in dem Umgang zwischen
Stadtrat/Stadtverwaltung und den gesetzlich legitimierten Elternvertretungen,
welche wir ausdrücklich begrüßen, hier ein elementares Thema von grundlegender
Bedeutung für die Elternschaft vorliegt. Jede Zustimmung der Initiatoren
zu einer deutlich von der Zielstellung des Bürgerbegehrens abweichenden
Lösung wäre ein offener Verrat und ein gravierender Vertrauensbruch
selbiger gegenüber den Bürgern unserer Stadt, die uns mit ihrer gesellschaftlichen
Arbeit und ihrer Unterschrift ein klares Mandat in die Hand gegeben
haben, in diesem Sinne tätig zu werden!
Bitte bedenken Sie deshalb auch, daß die Zahl, der in kürzester Zeit in freiwilliger ehrenamtlicher Tätigkeit gesammelten Unterschriften den Willen von fast 10% der wahlberechtigten Bürger ausdrücken, was mengenmäßig immerhin fast ein Viertel der in Chemnitz derzeit überhaupt noch zur Wahl gehenden Bürger gleichkommt! Bitte beachten Sie auch, daß viele Bürger unserer Stadt sich nur deshalb nicht am Bürgerbegehren beteiligt haben, weil sie infolge der hierfür notwendigen Offenlegung Ihrer persönlich Daten politische, berufliche oder sonstige Konsequenzen befürchteten! Besonders betroffen hiervon waren Lehrer, Direktoren, Kindergärtnerinnen oder andere im öffentlichen Dienst beschäftigte Personen, welche zwar z. T. Unterschriften sammelten, selber aber nicht unterschrieben! In einer geheimen Wahl, bei welcher im Gegensatz zum Bürgerbegehren anonym gewählt wird, ist durchaus davon auszugehen, daß diese Personen sich dann ebenfalls hierzu bekennen werden.
Mit dem derzeit
vorliegenden Kompromißvorschlag (Beschlußvorlage) ist nach unserer Auffassung
ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung getan.
Mit der Festschreibung
der Berücksichtigung der Ergebnisse aus der zur Zeit in Bearbeitung
befindlichen Rahmenplanung auf der Basis einer maximalen Auschöpfung
der rechtlichen Möglichkeiten (s.h. „Dokumentation zur Rahmenplanung”,
Blatt 0.610, Punkt 1, „Öffentliches Bedürfnis” / den Fraktionen im
Mai 2001 zugängig gemacht) ist eine Lösung gefunden worden, die,
wenn sie denn so vollzogen wird, die Zielrichtung des Bürgerbegehrens
voll erfüllen kann!
Machen wir gemeinsam
etwas daraus!
In diesem Sinne verbleiben
die Initiatoren des Bürgerbegehren „Stoppt Schulschließungen”
mit freundlichen Grüßen
i.A. der Initiatoren des Bürgerbegehren „Stoppt Schulschließungen!”
Dipl.-Ing. Andreas Müller
Stellv.Vors.Kreiselternrat
Absender:
Kreiselternrat Chemnitz
z.H. Herrn Thomas Fenner -Vorsitzender des Kreiselternrates-
Hölderlinstraße 15 09114 Chemnitz Fax: 0371/313531
An:
Alle Stadträte im Chemnitzer Stadtrat
z.H.
Markt 1
09120 Chemnitz
Betreff: BÜRGERBEGEHREN „STOPPT SCHULSCHLIEßUNGEN”
Rechtliche Zulässigkeit
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Chemnitz, den
Arbeitsgruppe:
Telefon:
Zeichen:
24. Juni 2001 Vorstand
0371-3300468 (Fe)
0371-313530 (Mü)
03722-500426 (St)
a.m.