Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen von Chemnitz,
sehr geehrte Eltern und Großeltern, liebe
Schüler und Schülerinnen,
am 18.01.2001 eröffneten
Herr Fenner, Herr
Müller und Herr Stelzmann, stellvertretend für den Kreiselternrat
Chemnitz und in dessen Auftrag, ein Bürgerbegehren gegen Schulschließungen.
Das Bürgerbegehren wurde vor ca.200 Eltern- und Schülersprechern vorgestellt
und erfährt seit seiner Eröffnung sowohl von den Elternvertretungen,
den Schülervertretungen, der Gewerkschaft (federführend von der Lehrergewerkschaft)
als auch von Parteien, Organisationen und Vereinen eine starke Unterstützung!
Bis Ende der ersten Februarwoche
erfolgte die Austeilung der Unterschriftenlisten und die Informationen
in den Schulen. Es wurden direkt von Kreiselternrat und Lehrergewerkschaft
mehr als 6.000 Listen herausgegeben. Mit großer Freude durften wir feststellen,
daß sich in der Folge die Anfertigung weiterer Kopien regelrecht verselbstständigt
hat, so daß mittlerweile mehr als 10.000 Listen im Umlauf sein müßten!
Hierfür sind wir sehr dankbar!
Seit Anfang Januar treffen
erste Rückläufe von ausgefüllten Listen ein, Tendenz permanent steigend!
Genaue Zahlen können derzeit nicht veröffentlicht werden, da die Sammlungen
zu einem großen Teil über die Elternsprecher der Schulen erfolgen und
die i.d.R. gebündelt in Gruppen von 200 bis 500 Unterschriften bei uns
eintreffen. Gleichzeitig erhalten wir fast täglich Nachricht über groß
angelegte Unterschriftensammlungen in den einzelnen Stadtteilen, so
z.B. in Adelsberg und Kleinolbersdorf, wo bei Glühwein der Kälte getrotzt
und tatkräftig Unterschriften gesammelt wurden, und in der ERMAFA-Passage
sowie vor dem Gartenfachmarkt Richter, wo die sammelnden Muttis spontan
von Kindern beim Sammeln unterstützt wurden.
Immer wieder erfahren
wir aber auch von rechtlichen Bedenken und Fragen. Hierzu erklären die
Initiatoren des Bürgerbegehrens:
Es wurde dem Begehren
unterstellt, daß es nicht rechtsförmig sei, da es die Einhaltung eines
in einer Verwaltungsvorschrift fixierten Klassenrichtwertes nicht berücksichtigt.
Hierzu ist nur zu vermerken, daß die derzeit vorliegende Rahmenplanung
trotz der in ihr verankerten Verschlechterungen für die Chemnitzer Schullandschaft
dies auch nicht tut. Die Rahmenplanung wird aber von den gleichen
Personenkreisen trotz Richtwertignorierung als rechtsförmig bezeichnet,
während der frei geäußerte Bürgerwille genau aus diesem gleichen Grund
als nicht rechtsförmig hingestellt wird. Hier sollte sich jeder
seine eigene Meinung bilden, was das Ziel derartiger Darstellungen ist.
Es wurde an uns herangetragen,
daß das Bürgerbegehren als gegen die Rahmenplanung gerichtet anzusehen
und aus diesem Grund die Frist abgelaufen sei. Obwohl wir davon ausgehen,
daß die Formulierung der Fragestellung eindeutig ist, stellen wir hiermit
nochmals eindeutig klar, daß dieses Bürgerbegehren nicht gegen die Rahmenplanung
und den damit zusammenhängen Stadtratsbeschluß gerichtet ist, wohl aber
gegen die konkreten Schulschließungen seit 10.01.2001 und die
damit verbundenen konkreten Beschlüsse!
Die Rahmenplanung legt (lt. Auskunft des Regierungspräsidiums)
ausdrücklich keine konkreten Schulschließungen fest. Folglich
kann die Rahmenplanung als Beschluß weiterbestehen, auch wenn das Bürgerbegehren
erfolgreich umgesetzt wird. Ob dies angesichts der dann längerfristig
nicht mehr so wie geplant umsetzbaren Schließungsvorstellungen sinnvoll
ist, darüber sollten die Stadträte entscheiden.
Unsererseits wird die Rahmenplanung auf anderen Wegen angegriffen
(Rechtsaufsichtsbeschwerde, Arbeitsgruppenbildung pro Planbezirk ab
28.02.2001 ...), nicht aber durch das Bürgerbegehren! Der Stadtratsbeschluß
zur Rahmenplanung begründet somit keine terminliche Bindung für das
Bürgerbegehren!
Zur besseren öffentlichen Darstellung der Vorgänge im Kreiselternrat sowie im Zusammenhang mit der Rahmenplanung und dem Bürgerbegehren hat der Kreiselternrat sich entschlossen, alle Aktivitäten ins Internet zu stellen, und somit jedem interessierten Bürger die Möglichkeit zu geben, die Arbeit des Kreiselternrates zu beurteilen. Sie erreichen uns im Internet über: http://ker.c.sn.schule.de oder http://213.187.70.210/ker