Freitag, 02.03.2001
Beim Vorstand des Kreiselternrates
geht ein
Antwortschreiben des Regierungspräsidiums Chemnitz
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mit Erstellungsdatum 28.02.2001 ein. Das Schreiben enthält Aussagen
zu den Rechtsaufsichtsbeschwerden RAB 02/KER bis RAB 13/KER.
Gleichfalls beim Vorstand
des Kreiselternrates geht ein
Antwortschreiben des Verfassungsgerichtes
mit Erstellungsdatum 28.02.2001 ein. Das Schreiben enthält interessante
Aussage zur Beschreitung des Rechtsweges auf verfassungsrechtlicher
Basis.
Montag, den 05.03.2001
Im Ortsteil Hutholz lud
die dortige Bürgerinitiative zu einer Besprechung zur Schul- und Stadtteilentwicklung
ein. Als Gäste nahmen neben den Vertretern des Schulverwaltungsamtes
auch zwei Stadträte und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden des
Kreiselternrates teil. Besonders interessant war hier unter anderem
die Erläuterung der in der Keller-Mittelschule praktizierten Konzeption
der "Offenen Schulhöfe" sowie die zahlreichen Maßnahmen und
Aktivitäten zur Entschärfung des sozialen Brennpunktes und zur Verbesserung
des Wohnumfeldes.
Dienstag, den 06.03.2001
Der Kreiselternrat Chemnitz
kreiert sich ein Logo, welches perspektivisch alle offiziellen
Unterlagen zieren soll.
Nach Eingang der ersten
Stellungnahmen zu den Rechtsaufsichtsbeschwerden R02/KER bis R14/KER
seitens des Regierungspräsidiums und Schreiben des Regionalschulamtes
mit gegenteiligen Aussagen sah sich der Kreiselternrat Chemnitz gezwungen,
selbige Problematiken nach Dresden zur Bearbeitung zu übergeben! Das
Beschwerdesammelschreiben wurde mit gleichlautendem Wortlauf
an das sächsische Innenministerium, das sächsische Kultusministerium,
den Petitionsausschuß des Sächsischen Landtages, das Regionalschulamt
Chemnitz und das Regierungspräsidium Chemnitz versandt.
Das Regionalschulamt
lud die Kreiselternräte des Einzugsbereiches seines Amtes zu einer turnusmäßigen
Beratung ein. Hierbei wurden die Mittelschulordnung und
Grundlagen der Rahmenplanungen besprochen. Interessant
war in diesem Zusammenhang, daß die Richtwertdurchsetzung im Grundschulbereich
beinahe ausschließlich nur noch als Solidaraufgabe verstanden wurde,
deren Einhaltung wünschenswert aber nur bedingt durchsetzbar ist. Deutlich
wurde seitens des Vorstandes des Kreiselternrates Chemnitz darauf verwiesen,
daß es nicht anginge, die Städte dafür zu benutzen, Klassen mit 25 und
mehr Schülern zu bilden, unabhängig ob die örtlichen Strukturen dies
überhaupt zuließen, damit die Landkreise Schulen mit 15 Schülern erhalten
könnten. Vielmehr geht es darum, daß alle, sowohl Landkreise und Städte,
Klassen ab 15 Schüler bilden dürfen! Herr Regionalschulamtsleiter Huth
wurde aufgefordert, soweit es ihm möglich ist, entsprechend auf das
Kultusministerium einzuwirken. Am Rande der Besprechung wurden erste
Kontakte zu Elternvertretern anderer Landkreise aufgenommen, mit dem
Ziel, gemeinsam etwas zu bewegen!
Mittwoch, den 07.03.2001
Der Vorstand des Kreiselternrat führt Gespräche mit Medienvertretern zur weiteren Vorgehensweise bezüglich der Neugestaltung der chemnitzer Schullandschaft sowie der sachsenweiten Rahmenbedingungen. Folgende vier Säulen wurden hierbei angesprochen:
Säule 1: Erfolgreiches Bürgerbegehren gegen die konkreten Schulschließungen seit 01.10.2000, welche zum größten Teil ohne erkennbaren Zwang seitens der Landesregierung oder gesetzlicher Forderungen auf der Basis einer bis dato noch immer vom Kultusministerium nicht genehmigten Rahmenplanung eigenverantwortlich durch die Stadt Chemnitz beschlossen und, obwohl vom Kultusministerium noch nicht genehmigt, vollzogen werden! Damit sind diese konkreten Schulschließungen im Gegensatz zur Rahmenplanung zum größten Teil eine reine hoheitliche Angelegenheit der Stadt Chemnitz! Das Bürgerbegehren ist damit durchaus an die richtige Adresse gerichtet!
Säule 2: Politischer Druck u.a. durch den erfolgreichen Abschluß der Bürgerbegehren in Chemnitz und Leipzig (zukünftig auch in den Landkreisen, wenn selbige ihre Rahmenplanungen aufstellen müssen!) sowie durch die Nutzung der Bürgermeister- und Landratswahlen auf die Grundlagen der Rahmenplanungen für Wegfall der Richtwerte und Anerkennung alternativer Schulnetzlösungen!
Säule 3: Anfrage beim Verfassungsgericht zur Verfassungsförmigkeit der Elternmitwirkungsverordnung und deren Handhabung sowie Verfassungsförmigkeit der Einschränkung und teilweise kompletten Aushebelung der Kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinden durch vom Kultusminister (nicht einmal vom Landtag!) erlaßbare Verwaltungsvorschriften. Klärung strittiger Rechtsbegriffe (wie z.B. das "Öffentliches Bedürfnis") und strittiger Rechtsfragen (wie z.B. Wie hat das Zusammenwirken von Schulträger und Schulaufsicht zu funktionieren?), mit dem Ziel einer grundhaften Überarbeitung des Schulgesetzes in der Form, daß es endlich so verbindlich wird, daß der mittlerweile selbst für Kultusministerium und Regionalschulamt unübersichtliche Dschungel zahlreicher, sich zum Teil widersprechender Verwaltungsvorschriften abgeschafft, ersetzt oder abgekoppelt werden kann.
Säule 4:
Gemeinsame Erstellung einer neuen Rahmenplanung mit den Schülerräten,
den interessierten Bürgern der Planbezirke und den Stadträten, welche
für die Bürger der Stadt Chemnitz verträglicher und der Zukunftssicherung
unserer Jüngsten besser entsprechend ist!
Donnerstag, den 08.03.2001
Der Vorstand des Kreiselternrat führt eine weitgehend abschließende Zählung der Unterschriftenlisten durch. Dabei wurden alle unvollständig (Geburtsdatum, Unterschrift oder Anschrift vergessen) oder mit unexakt (Stricheln statt Ausfüllung etc.) durch den Vorstand bereits ausgesondert. Leider machte dies bereits einen Umfang von mehreren hundert Stimmen aus, welche wir infolge Ihrer Ungültigkeit von Vornherein aussondieren mußten. Trotzdem stellen auch diese Unterschriften Meinungsäußerungen dar, auch wenn Sie im rechtlichen Sinne nicht wertbar sind. Nach Sortierung, Abstempelung und Auszählung ist am Abend gegen 0.3o Uhr ein Stand von 17.823 vollständig ausgefüllten Unterschriften erreicht.
Freitag, 09.03.2001
Der Vorstand des Kreiselternrat
übergibt die Unterschriften zum Bürgerbegehren an Herrn
Dr. Leimert vom Bürgermeisteramt. Bis unmittelbar zur Übergabe wurden
weitere Listen in die Sammlung eingeordnet. Leider konnten in der Kürze
der Zeit nicht alle im Umlauf befindlichen Listen berücksichtigt werden,
so daß auch nach der Übergabe noch weitere Listen eintrafen. Bei Übergabe
zählte der Vorstand 18018 Stimmen. Nach einer ersten Vorkontrolle im
Rahmen der Übergabe erhöhte sich die Zahl noch
auf 18228 Unterschriften! Der Vorstand dankt allen fleißigen
Sammlern, insbesondere den Eltern der Kitas und Schulen, den Vertretern
der Vereine, den Parteifreunden aus PDS, FDP und Bündnis 90/Die Grünen,
den Gewerkschaftern, den Lehrern und Horterziehern sowie den vielen
Bürgern unserer Stadt Chemnitz für die aufopferungsreiche Unterstützung
des Bürgerbegehrens! Innerhalb von zwei bis drei Wochen erfolgte mit
Ihrer Hilfe die Ausgabe und Verteilung der Listen trotz Grippewelle
und gegenteiligen Stellungnahmen des Rechtdezernates. Dann waren zwei
Wochen Ferien. Aber dann, dann kam es geballt:
in zwei Wochen über 10.000 Unterschriften! Vielen, vielen Dank an
Alle!
Der Vorstand schickt
ein Schreiben an Herrn Beigeordneten Frank Motzkus
mit der Bitte um Rechtsauskunft zu folgender Problematik: Gibt es eine
Entscheidung des Stadtrates im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister,
daß bereits unmittelbar nach Erstellung einer Beschlußvorlage für öffentliche
Beschlußfassung selbige als öffentlich angesehen werden darf, daß heißt,
daß die Verschwiegenheitspflicht damit aufgehoben ist. Selbige Frage
wurde mehrfach Herrn Beigeordneten Bertold Brehm gestellt, konnte aber
von diesem nicht beantwortet werden.
Montag, den 12.03.2001
19.oo Uhr wurde die erste
konstituierende und informierende Sitzung
der provisorischen Arbeitsgruppenleiter für die Erstellung einer alternativen
Rahmenplanung eröffnet. Hierzu waren auch die Vertreter der Förderschulen
eingeladen, welche, wie sich im Laufe der Sitzung herausstellte, berechtigter
Weise auf der letzten Kreiselternratssitzung um eine stärkere Berücksichtigung
auch ihrer Belange in der Arbeit des Kreiselternrat gebeten hatten.
Mittwoch, den 14.03.2001
Im Amtsblatt Chemnitz
wird erstmals eine "Öffentliche Beratung des Schulausschusses"
angekündigt!
Freitag, den 16.03.2001
Der Kreiselternrat Chemnitz
sendet je ein Fax an die Ortschaftsräte von Kleinolbersdorf-Altenhain
und Mittelbach, in welchen er den Ortschaften Unterstützung beim Erhalt
ihrer Schulen zusichert.
Samstag, den 17.03.2001
In Dresden treffen sich Schulinitiativen aus allen Teilen des Freistaates im Gebäude des Sächsischen Landtages, um sich über ihre Erfahrungen im Kampf gegen Schulschließungen auszutauschen und um gemeinsame, landesweite Aktivitäten gegen den weiteren Rückbau des sich in den letzten Jahren ohnehin ständig verschlechternde sächsische Bildungssystems zu organisieren! Unabhängig wer sprach, ob die Initiatoren der Schulbesetzung nahe Dresdens, der zwei Bürgerbegehren in Freiberg, des Bürgerbegehrens in Leipzig oder des Bürgerbegehrens in Chemnitz, oder gar die vielen Redner aus den Landkreisen, welche gegen die Schließung ihrer kleinen Schulen kämpften, immer wieder kam der gleiche Tenor durch: Verhinderung der Elternmitwirkung bis hin zur Diffamierung und Krimminalisierung der Vertreter, Einflußnahme auf die Vertreter in den Elternvertretungsgremien, massiver Einsatz von öffentlichen Geldmitteln zur Gegenargumentation und gerichtlicher Abwehr seitens der politischen Gegner sowie teilweiser Manipulierung der Informationsherausgabe und bewußte Falschinformation.
Im Zuge der Veranstaltung
wurde beschlossen, landesweit einen Volksantrag gegen Schulschließungen
zu organisieren, d.h. einen Antrag auf Gesetzesänderung! Gleichzeitig
hat sich im Anschluß an die Veranstaltung eine politische Plattform
formiert, welche in den nächsten Monaten landesweit gebündelt, flächendeckende
Maßnahmen im gesamten Freistaat organisieren will.