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Im Einzugsbereich des
Planbezirks I.b liegt das Problem derzeit weniger im Bereich der
Grundschulen begründet, als im Bereich der Mittelschulen.
2. Schülerzahlen und daraus resultierende Zügigkeiten für die Mittelschulen:
Die zu erwartenden
Schülerzahlen stellen sich wie folgt dar:
2005/2006
(2001/2002) 55 (91) Schüler 2-zügig (27/28) oder 3-zügig
(18/18/19) oder mit Ausnahme 4-zügig (15/15/15/10?)
2006/2007 (2002/2003) 67 (112) Schüler 2-zügig (33/34) oder
3-zügig (22/22/23) oder 4-zügig (16/17/17/17)
2007/2008 (2003/2004) 80 (133) Schüler 3-zügig (26/27/27)
oder 4-zügig (20/20/20/20)
2008/2009 (2004/2005) 73 (122) Schüler 3-zügig (24/24/25)
oder 4-zügig (18/18/18/19)
2009/2010 (2005/2006) 77 (129) Schüler 3-zügig (25/26/26)
oder 4-zügig (19/19/19/20)
2010/2011 (2006/2007) 79 (132) Schüler 3-zügig (26/26/27)
oder 4-zügig (19/20/20/20)
Hieraus ergibt sich, daß in
den Jahren 2005 bis 2007 rechentechnisch nur eine der drei
Mittelschulen benötigt wird, ja sogar die Einhaltung der
Mindestforderung "Zweizügigkeit" für zwei Mittelschulen im
Schuljahr 2005/2006 nur mit Ausnahmeregelungen möglich sein wird!
Eine Zügigkeit größer 4 ist für die kommenden 6
bis 7 Jahre nicht mehr zu erwarten, was dazu führt, daß nach
den derzeitigen Erkenntnissen definitiv nur zwei Mittelschulen
überlebensfähig sind, wobei selbst diese im vorgenannten
Zeitraum nicht zu den seitens des Ministeriums angestrebten
Klassenstärken (25 Schüler) herangeführt werden
können. Damit besteht bei der Ansetzung von vier zu erhaltenden
Zügen eine Reserve von 1/5 der Schülerzahl zur
Klassenstärke von 25! Ausgehend von den vorgenannten Fakten ergibt
sich zwangsläufig die Schließung einer Mittelschule!
3. Lage und Erreichbarkeit der Mittelschulen:
Die Reichenbrander Mittelschule ist die für den Südbereich des Planbezirks am zentralsten gelegene Mittelschule. Sie ist neben Reichenbrand auch von Stelzendorf, Schönau und den unteren (südlichen) Teilen Rabensteins und Siegmars relativ günstig verkehrstechnisch oder fußläufig erreichbar.
Für den Nordteil des Planbezirkes liegt die Rabensteiner Mittelschule am zentralsten. Sie ist neben Rabenstein insbesondere von Rottluff und Teilen Stelzendorfs verkehrstechnisch sowie von den oberen (nördlichen) Teilen Siegmars (Hauptteil) fußläufig günstig erreichbar.
Die
Schönauer Schule ist für den Nordteil des Planbezirks infolge
der Abkopplung der Verkehrswege äußerst schlecht
(Rabenstein), ja teilweise nicht erreichbar (Rottluff). Sie befindet
sich an einem Standort, welcher verkehrstechnisch weitgehend von den
Verkehrsadern der Stadt Chemnitz abgeschnitten ist. Während der
Hartweg in Richtung Sigmar/Rabenstein bereits verkehsmäßig
vollständig gesperrt ist, kann er aus Richtung Altendorf nur unter
extremen Einschränkungen befahren (schon gar nicht als Schulweg
begangen) werden! Geöffnet ist der Zugang lediglich noch über
eine Straßen- und eine Fußweganbindung von der Zwickauer
Straße (äußerste Ecke des Planbezirkes).
4. Gebäudegröße und Auslastung:
Die Reichenbrander Mittelschule ist durch die Kombination von Grund- und Mittelschule effektiv ausgelastet.
Die Rabensteiner Mittelschule ist ausschließlich als zweizügige Mittelschule betreibbar, folglich hiermit optimal ausgelastet. Ihre Nachnutzung durch die Grundschule Rottluff würde zu einer absolut unzureichenden (ca. die Hälfte!) Auslastung des Rabensteiner Schulkomplexes führen und ein Nachnutzungskonzept für die Rottluffer Grundschule erfordern.
Die
Schönauer Mittelschule ist mit einer Auslastung von zwei
Zügen nur bei Aufrechterhaltung des Grundschulbezirkes
Schönau halbwegs vernünftig ausgelastet. Die Beibehaltung des
Grundschulbezirkes Schönau würde aber zu einer zu geringen
Auslastung des Schulkomplexes Grundschule Siegmar führen.
5. Sonstige Aspekte:
Die Umnutzung der Rabensteiner Mittelschule als Grundschule würde umfangreiche Bau- und Demontagearbeiten erfordern. Insbesondere die Fachkabinette müßten rückgebaut und als normale Räume neu hergerichtet werden. Ein kompletter Wechsel der Möblierung müßte erfolgen. Gleichzeitig wäre der Umbau der Sanitärbereiche von Mittelschulausstattung auf Grundschulausstattung erforderlich. Für das Grundschulgebäude in Rottluff liegt keine Nachnutzungskonzeption, aber ein Nahwärmeversorgungsvertrag bis 31.10.2012 vor. Zwischen Rabenstein und Rottluff bestehen starke historische Gemeinsamkeiten, angefangen von einer gemeinsamen Kirchgemeinde bis zur Einigungsfähigkeit über strukturelle Fragen (s.h. Rahmenplanung von 1998). Desgleichen sind beide Ortsteile durch die verkehrstechnische Erschließung als Randlage der Stadt Chemnitz zu betrachten.
Die
Schönauer Schule ist durch Ihre Größe und Ausstattung
in der Lage, sowohl für Gymnasien als auch für Mittelschulen
als Ausweichobjekt (während der Zeit der Durchführung von
Komplexrekonstruktionen) zu dienen!
6. Begründung des
Vorschlages Kreiselternrates:
Die Schließung einer Mittelschule ist, wie vorbeschrieben, perspektivisch unausweichlich. Nach Vergleich aller Fakten sind wir zu der Überzeugung gekommen, daß die Schließung des Komplexes Schönau aus folgenden Gründen als die vertretbarste Lösung angesehen werden muß:
1. Das
Gebäude ist für eine vertretbare Auslastung zu groß und
liegt verkehrstechnisch für den Planbezirk zu ungünstig.
2. Durch die Schließung des Schönauer Komplexes kommt es im
restlichen Planbezirk zu vertretbaren Auslastungsgraden der Objekte.
3. Die Mehrbelastung aus der Schulwegsituation ist aus Sicht der
öffentlichen Verkehrsmittel und Weglängen für
Schönau vertretbarer, als bei anderen Konstellationen.
Für die übrigen Bereiche Stelzendorfs muß unbedingt
eine durchgehende Nahverkehrsmittelanbindung an Siegmar durchgesetzt
werden.
7. Anmerkung des Kreiselternrates:
Die
Schließung der Grundschule in Stelzendorf zugunsten der
Grundschule in Schönau in der Rahmenplanung von 1998 muß
heute als Ursache für die zusätzlichen Aufwendungen im
Schülertransport dieses Bereiches angesehen werden, da die Achse
Schönau - Stelzendorf im Bereich zwischen Neefestraße und
der Stelzendorfer Schule derzeit verkehrstechnisch nicht an Sigmar
angebunden sind. Wir empfehlen der Stadt Chemnitz als Alternative,
zu prüfen, inwieweit es möglich ist, die Montesori-Schule
durch Bereitstellung einer anderen Schule zum Umzug zu bewegen, um
einen Teil des derzeitigen Grundschulbezirkes Schönau-Stelzendorf
in dieser Schule unterzubringen und gleichzeitig damit die Siegmarer
Grundschule derart zu entlasten, daß der Hort im Hauptobjekt
Rosmarinstraße 12 verbleiben kann!
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1. Allgemein:
Der Einzugsbereich des
Planbezirks II ist gekennzeichnet durch hohe Ballungsdichte, gute
verkehrstechnische, nahverkehrstechnische und fußläufige
Erschließung sowie durch eine sehr hohe Verkehrsdichte und
zahlreiche stark befahrene Straßen. Des Weiteren muß
festgestellt werden, daß die historisch bedingten
Verbindungsstraßen quer zu den Ausfallstraßen (hier
insbesondere im Nord-Süd-Verlauf) deutliche
mengenmäßige Defizite aufweisen.
2. Schülerzahlen und daraus resultierende Zügigkeiten für die Mittelschulen:
Die zu erwartenden
Schülerzahlen stellen sich wie folgt dar:
2005/2006 (2001/2002) 83
(138) Schüler 3-zügig (27/28/28) oder 4-zügig
(20/20/21/21)
2006/2007 (2002/2003) 97 (162) Schüler 4-zügig
(24/24/24/25)
2007/2008 (2003/2004) 127 (212) Schüler 4-zügig (31/32/32/32)
oder 5-zügig (25/25/25/26/26)
2008/2009 (2004/2005) 126 (210) Schüler 4-zügig (31/31/32/32)
oder 5-zügig (25/25/25/25/26)
2009/2010 (2005/2006) 144 (240) Schüler 5-zügig
(28/29/29/29/29) oder 6-zügig (24/24/24/24/24/24)
2010/2011 (2006/2007) 143 (239) Schüler 5-zügig
(28/29/29/29/29) oder 6-zügig (23/24/24/24/24/24)
Hieraus ergibt
sich, daß in den Jahren 2005 bis 2007 rechentechnisch maximal nur
zwei der drei Mittelschulen benötigt werden! Eine Zügigkeit
größer 6 ist für die kommenden 6 bis 7 Jahre nicht mehr
zu erwarten, was dazu führt, daß nach den derzeitigen
Erkenntnissen definitiv nur zwei Mittelschulen
überlebensfähig sind, wobei selbst diese im vorgenannten
Zeitraum nicht zu den seitens des Ministeriums angestrebten
Klassenstärken (25 Schüler) herangeführt werden
können. Gegen 2009 bis 2011 sind eine fünf Züge nur mit
sehr starken Klassenverbänden haltbar. Rückläufe von den
Gymnasien könnten in diesem Zeitraum die 6-Zügigkeit
notwendig und möglich machen. Hierbei geraten aber die beiden zum
Verbleib vorgesehenen Mittelschulen
(Emanuel-Gottlieb-Flemming-Mittelschule und Untere Luisenschule) an die
Grenze Ihrer Kapazität bzw. überschreiten diese nach den uns
vorliegenden Angaben. Hinzu kommt der zusätzliche Andrang zur
Unteren Luisenschule aus anderen Planbezirken.
3. Lage und Erreichbarkeit der Schulen:
Die Flemming-Mittelschule liegt zentral im Flemminggebiet. Sie ist fußläufig von allen Bereichen des Flemminggebietes sowie von Teilen Altendorfs sicher erreichbar. Dabei sind aber Wegzeiten von größer 1/2 Stunde keine Seltenheit. Mit der Linie 31 ist die Schule vom Kaßberg aus zu erreichen. Relativ ungünstig zu erreichen ist die Schule aus dem nördlich Bereich um die derzeit noch existieren Schulbezirksgrenze zwischen GB Altendorf und GB Pablo-Neruda-GS.
Die Altendorfer GS ist sowohl fußläufig vom Flemminggebiet als auch vom GB der Pablo-Neruda-GS zu erreichen. Dabei sind die Fußwege für Grundschüler infolge der fehlenden Nord-Süd-Verbindungen teilweise zu lang. Hinzu kommt die fehlende nahverkehrstechnische Erschließung in Nord-Süd-Richtung.
Der Pablo-Neruda-Schulkomplex ist vom kompletten Kaßberg und Altendorf fußläufig auf sicheren Wegen erreichbar. Das Flemminggebiet hat keine vernünftige Anbindungsmöglichkeit.
Die Gebrüder-Grimm-Grundschule ist fußläufig vom kompletten Kaßberg erreichbar.
Die Obere Luisenschule ist vom Einzugsgebiet Ihres Grundschulbezirkes komplett fußläufig erreichbar.
Die Untere
Luisenschule ist nur vom Einzugsgebiet des GB "Obere Luisenschule"
fußläufig erreichbar. Die übrigen Bereiche des
Planbezirkes können die Schule nur über Nahverkehrsmittel
erreichen.
4. Gebäudegröße und Auslastung:
Die Flemming-Schule ist nach Auflösung der Grundschule i.d.L. als 3 bis 4-zügige Mittelschule zu fungieren. Erst ab 3-Zügigkeit kann von einer effektiven Auslastung gesprochen werden.
Die Altendorfer Schule kann durch die Zusammenlegung der Grundschulbezirke "Flemming-GS", "GS Altendorf" und "Pablo-Neruda-GS" mindestens 3-zügig gefahren werden. Selbst bei der Integration des Hortes im Gebäude steht immer noch ein derart großer Raumvorrat zur Verfügung, daß eine Betreibung mit weniger als drei Zügen unwirtschaftlich wäre. Bei einem dreizügigen Betrieb steht noch immer ein Reservezug zur Disposition.
Die Gebrüder-Grimm-Grundschule benötigt für eine effektive Auslastung mindestens 3-Zügigkeit. Dies ist i.d.R. gewährleistet. Hinzu kommt der Sonderzug "Projekt musisches Profil".
Die beiden
Luisenschulen sind abgesehen vom Geburtentief voll ausgelastet mit der
Tendenz "gleichbleibend" bis "weiter steigend".
5. Sonstige
Aspekte:
Die Trennung der Doppelstandorte bringt infolge der historischen
Infrastrukturdefizite erhebliche Schulweglängen mit sich. Die
frühe Aufgabe der großen, für den Kaßberg und
Altendorf zentral gelegenen Pablo-Neruda-Schulen verhindert
diesbezüglich günstigere Lösungsmöglichkeiten.
6.
Begründung des Vorschlages Kreiselternrates:
Die Schaffung mehrzügiger Grund- und Mittelschulen in
Ballungsgebieten wird als sinnvoll angesehen. Nach Vergleich aller
Fakten sind wir zu der Überzeugung gekommen, daß bei
konsequenter Trennung der Doppelschulstandorte nur die Schaffung der
Großschulkomplexe für diesen Stadtteil wirtschaftlich und
dauerhaft ist, auch wenn wir gern gemischte Schulstandorte beibehalten
hätten.
7.
Anmerkung des Kreiselternrates:
Wünschenswert wäre es, nach Auffassung des Kreiselternrates,
wenn direkt auf dem Kaßberg eine Mittelschule beibehalten, sowie
die kleinen Grundschulen weiter betrieben werden könnten, wie z.B.
folgende Konstellation:
a)
Beibehaltung des gemischten Doppelschulstandort Flemminggebiet mit
(ein- bis) zweizügiger Grundschule sowie zweizügiger
Mittelschule.
b) Beibehaltung des gemischten Doppelschulstandort Altendorf (oder da
zentraler: der Pablo-Neruda-MS)
c) Beibehaltung der drei- bis vierzügigen
Gebrüder-Grimm-Grundschule
d) Beibehaltung des mehrzügigen Grundschulstandortes "Obere
Luisenschule" sowie des zweizügigen Mittelschulstandortes "Untere
Luisenschule".
Die Folge
wären aber unsichere Resultate bezüglich der dauerhaften,
wirtschaftlichen Auslastbarkeit/Nutzung der Objekte sowie wesentlich
niedrigere Klassenstärkendurchschnitte.
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1. Allgemein:
Im Einzugsbereich des
Planbezirks II.a liegt das Problem derzeit weniger im Bereich der
Grundschulen begründet, als im Bereich der Mittelschulen.
2. Schülerzahlen und daraus resultierende Zügigkeiten für die Mittelschulen:
Die zu erwartenden
Schülerzahlen stellen sich (GB Röhrsdorf, GB Wittgensdorf, GB
Borna/Heinersdorf) wie folgt dar:
2005/2006 (2001/2002) 42 (70)
Schüler 2-zügig (21/21)
2006/2007 (2002/2003) 44 (74) Schüler 2-zügig (22/22)
2007/2008 (2003/2004) 45 (75) Schüler 2-zügig (22/23)
2008/2009 (2004/2005) 49 (81) Schüler 2-zügig (24/25)
2009/2010 (2005/2006) 54 (90) Schüler 2-zügig (27/27)
2010/2011 (2006/2007) 41 (68) Schüler 2-zügig (20/21)
Hieraus ergibt
sich, daß rechentechnisch eine zweizügige Mittelschule
benötigt und diese relativ konstant mit Klassenstärken
größer 20 ausgelastet wird. Durch in der Höhe der
Klassenstärken begründete Reserven in Höhe von ca. 1/3
ist auch bei zukünftiger Schließung der Lücken zwischen
den Ortsteilen (u.a. durch Wohnbebauung) noch länger eine
ausreichende Kapazität gewährleistet! Ausgehend von den
vorgenannten Fakten ergibt sich zwangsläufig die Schließung
einer Mittelschule!
3. Lage und Erreichbarkeit der Schulen:
In diesem
Planbezirk ist eine fußläufige Erreichbarkeit der Schulen
ausschließlich nur für die Ortsteile möglich, in
welchen der Schulkomplex steht. Von den übrigen Ortsteilen sind
die Schulen jeweils nur über Nah- und Fernverkehrsverbindungen
erreichbar, wobei die Verbindung Borna-Röhrsdorf am
ungünstigsten ausgebildet und die Bornaer Schulen in relativ
gefährlicher Lage (aus verkehrstechnischer Sicht) ist!
4. Gebäudegröße und Auslastung:
Der Röhrsdorfer Schulkomplex ist mit einer zweizügigen Mittelschule optimal ausgelastet. Günstig gestaltet sich auch die dreizügige Auslastung einer Grundschule Wittgensdorf, bezogen auf das Hauptgebäude. Für das Nebengebäude sollte ggfs. eine Fremdnutzung, z.B. als Kultur-, Weiterbildungs- oder Jugendzentrum.
Die Auslastung
des Grund- und Mittelschulkomplexes in Borna wäre effektiv nur
unter vollständiger Aufgabe des Röhrsdorfer Schulkomplexes
sowie Teilen des Wittgensdorfer GB möglich, was wiederum eine
ungenügende Auslastung des Schulkomplexes in Wittgensdorf zur
Folge hätte!.
5. Sonstige Aspekte:
Zwischen den Eltern/Bürgern der Ortsteile Röhrsdorf und Wittgensdorf wurde ein Kompromiß zur dauerhaften effektiven Sicherung je eines Schulstandortes in Röhrsdorf bzw. Wittgensdorf gefunden. Dieser funktioniert aber ausschließlich bei Aufgabe des Doppelstandortes Borna. Zwischen Röhrsdorf und Wittgensdorf bestehen starke historische Gemeinsamkeiten, angefangen von einer gemeinsamen Eingemeindung bis zur Einigungsfähigkeit über strukturelle Fragen (s.h. o.g. Kompromißlösung). Desgleichen sind beide Ortsteile durch die verkehrstechnische Erschließung als Randlage der Stadt Chemnitz zu betrachten.
Für den
Komplex Borna wäre darüber hinaus ein Ausbau als
Förderzentrum (ausgehend von der Förderschule in
unmittelbarer Nachbarschaft) als Nachnutzung oder der Abriß und
Ausweisung als Wohnstandort (Einfamilienhäuser) denkbar.
6. Begründung des Vorschlages Kreiselternrates:
Die Schließung des Schulkomplexes Borna ist infolge der sogenannten Konkurrenzlage der Einzugsgebiete sowie angesichts der Schülerzahlen perspektivisch unausweichlich. Nach Vergleich aller Fakten sind wir zu der Überzeugung gekommen, daß die Schließung des Komplexes Borna aus folgenden Gründen als die vertretbarste Lösung angesehen werden muß:
1. Das
Gebäude ist für eine vertretbare Auslastung ohne negative
Auswirkungen auf die Randbereiche zu groß und liegt
verkehrstechnisch ungünstig.
2. Durch die Schließung des Schulkomplexes Borna wird es
möglich, in den nördlichen Randbereichen der Stadt dauerhafte
Schulstandorte mit vertretbaren Auslastungs- graden zu schaffen.
3. Die bauliche Beschaffenheit der Komplexe in Röhrsdorf und
Wittgensdorf ist wesentlich günstiger als in Borna.
4. In Borna bleibt noch die Förderschule als "eine" Schule im
Ortsteil bestehen, so daß der kulturelle Faktor (z.B.
Sporteinrichtung/Versammlungsstätte etc.) gewährleistet
bleibt.
7. Anmerkung des Kreiselternrates:
Die Neuordnung
der Schullandschaft erfordert unbedingt auch eine ergänzende
Neuordnung/Anpassung des Öffentlichen Nahverkehrsnetzes! Die
seitens des Kreiselternrates ursprünglich angestrebte Aufteilung
des Grundschulbezirkes Borna/Heinersdorf auf die Grundschulbezirke
Wittgensdorf, Glösa und Schloßchemnitz führt zu
ungenügenden Schülerzahlen in der Grundschule Wittgensdorf
sowie perspektivisch in der Mittelschule Röhrsdorf und
zerstört das historisch gewachsene
Zusammengehörigkeitsgefühl des Stadtteils.
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1. Allgemein:
Im Einzugsbereich des
Planbezirks III.a liegt das Problem derzeit nur im Bereich der
Mittelschulen begründet. Der Planbezirk ist streckenweise sehr
dicht besiedelt und weißt eine starke Nähe zum Stadtkern
auf. Gleichzeitig gibt es Randbereiche mit dörflichen und
Siedlungscharakter. Er besitzt neben einer hohen
Bevölkerungsdichte auch Bereiche mit extrem hoher Verkehrsdichte.
Die Fußwege sind im städtischen Teil i.d.R. breit
ausgebildet.
2. Schülerzahlen und daraus resultierende Zügigkeiten für die Mittelschulen:
Die zu erwartenden
Schülerzahlen stellen sich wie folgt dar:
2005/2006 (2001/2002) 64 (107)
Schüler 2-zügig (32/32)
2006/2007 (2002/2003) 76 (127) Schüler 3-zügig (25/25/26)
oder 4-zügig (19/19/19/19)
2007/2008 (2003/2004) 67 (111) Schüler 3-zügig (22/22/22)
oder 4-zügig (16/17/17/17)
2008/2009 (2004/2005) 76 (127) Schüler 3-zügig (25/25/26)
oder 4-zügig (19/19/19/19)
2009/2010 (2005/2006) 89 (148) Schüler 3-zügig (29/30/30)
oder 4-zügig (22/22/22/23)
2010/2011 (2006/2007) 107 (179) Schüler 4-zügig
(26/27/27/27)
Hieraus ergibt
sich, daß für den Zeitraum 2005 bis 2006 rechentechnisch nur
eine zweizügige Mittelschule benötigt wird, während ab
diesem Zeitpunkt i.d.F. mindestens 3-Züge und spätestens ab
2010 4-Züge benötigt werden. Da die einzige große
Mittelschule (Karl-Liebknecht-Mittelschule) aufgegeben wurde, ergibt
sich aus der maximalen Auslastung/vorhandenen Kapazität der
übrigen Schulen der Bedarf von zwei zweizügigen Mittelschulen
ab 2006/7. Um die Schüler der Karl-Liebknecht-Mittelschule bis
2004/2005 auffangen zu können, sollte entweder die Mittelschule in
Schloßchemnitz ein Jahr länger aufgehalten oder die Further
Schule 2 Jahre eher eröffnet werden! Zwei zweizügige
Mittelschulen bieten ausreichend Reserven.
3. Lage und Erreichbarkeit der Schulen:
In diesem
Planbezirk ist eine fußläufige Erreichbarkeit der Schulen
i.d.R. für die Ortsteile möglich, in welchen der Schulkomplex
steht. Von den übrigen Ortsteilen sind die Schulen meistens nur
über Nahverkehrsverbindungen erreichbar!
4. Gebäudegröße und Auslastung:
Die
Grundschule in Glösa ist als einzügige Grundschule optimal
ausgelastet. Die neue Mittelschule Furth wäre zweizügig
optimal ausgelastet. Es kann aber der zusätzlich Ausbaubedarf im
Altbau notwendig werden, da Fachkabinette eingerichtet werden
müssen. Der Schloßschulenkomplex ist nicht i.d.L. eine
zweizügige Grund- und eine zweizügige Mittelschule
gleichzeitig aufzunehmen. Er ist ab einer dreizügigen Auslastung
als Grundschule wirtschaftlich betreibbar. Hinzu kommt die
Außenstelle mit einem Zug, welche bei Erreichung der
Vierzügigkeit der Grundschule einer anderen Grundschule zugeordnet
werden müßte. Der Komplex Karl-Liebknecht- Grund- und
Mittelschule würde infolge seiner Größe nur unter
Schließung der Schloß- und Josephinenmittelschule sowie bei
Nichteröffnung der Further Mittelschule auslastbar sein.
Gleichzeitig müßte die Schloßschule auch
bezüglich der Grundschule in Frage gestellt werden. Die
Josephinenmittelschule ist optimal ausgelastet.
5. Sonstige Aspekte:
Infolge der
starken Ballung und der Stadtkernnähe, sollten zur Vermeidung der
Entstehung sozialer Brennpunkte keine zu großen Mittelschulen
entstehen, zumal die Gebäudesubstanz dies zuläßt.
6. Begründung des Vorschlages Kreiselternrates:
Die
Größe des Karl-Liebknecht-Schulkomplexes würde zu
starken Defiziten in der Auslastung der übrigen Schulen
führen. Seine Kapazitäten können durch benachbarte
Schulen übernommen werden. Eine Schließung wird deshalb
infolge der sogenannten Konkurrenzlage der Einzugsgebiete sowie
angesichts der Schülerzahlen perspektivisch als unausweichlich
angesehen. Da die Josephinenmittelschule nur Kapazitäten für
eine Zweizügikeit aufweist, die Schloßschule
kapazitätsmäßig nicht als Doppelstandort erhalten
bleiben kann, empfehlen wir die Eröffnung einer neuen Mittelschule
in der ehemaligen Further Grundschule.
7. Anmerkung des Kreiselternrates:
Die Neuordnung
der Schullandschaft erfordert unbedingt auch eine ergänzende
Neuordnung/Anpassung des Öffentlichen Nahverkehrsnetzes!