Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister Dr. Peter Seifert,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
am 08. November 2000 wird das Nichtöffentliche
Unverbindliche Arbeitspapier zur "Abschließenden
Rahmenplanung" in eine Öffentliche
Beschlußvorlage umgewandelt und mit der Information der
Lehrer und Elternvertretungen der einzelnen Schulen begonnen.
Dem Kreiselternrat liegt diese Beschlußvorlage seit dem
10.11.2000 (per Fax) vor. Zunächst
erschien uns das gesamte Konzept
schlüssig, auch wenn der eine oder andere gern andere Schulen
erhalten gesehen hätte.
Dem Kreiselternrat war klar, daß
- die
Schülerzahlen weiter zurückgegangen sind
- die Durchsetzung der Klassendurchschnittsstärke von 25 Kindern
neue Anforderungen stellt
- Mehrzügigkeiten bisher nicht in dem geforderten Maße
zugrunde gelegt waren
- Fördermittel wichtig und notwendig für die Stadt Chemnitz
sind.
- die Stadt eine funktionsfähige Rahmenplanung zur
eigenverantwortlichen Gestaltung Ihres Schulnetzes unbedingt
benötigt
und daß folglich zwangsläufig
-
weitergehende Schließungen erforderlich sind, wenn alle
vorgenannten Punkte berücksichtigt werden.
Unmittelbar
nach Erhalt der Beschlußvorlage schrieben wir sofort
- an das Schulverwaltungsamt (Anlage 1) mit der Bitte um
Informationsmaterial
und
- an das Staatsministerium für Kultus (Anlage 2) mit der Bitte um
Beantwortung von Sachfra- gen. Gleichzeitig wurde hiermit Herr
Rößler persönlich zur Kreiselternratssitzung eingeladen.
Das i.d.F.
seitens des Schulverwaltungsamtes umfangreich zur Verfügung
gestellte Informationsmaterial ermöglichte es uns, tiefere
Einblicke in die Zusammenhänge zu erhalten, als dies durch die
Beschlußvorlage allein möglich war!
Die
ursprünglich auch unsererseits angenommene Schlüssigkeit des
Konzeptes bröckelte mit zunehmenden Erkenntnisgewinn!
In einem
Öffentlichen Brief (Anlage 3/den Fraktionen bereits vorliegend)
stellten wir deshalb zur Kreiselternratssitzung am 15.11.2000 erste
Erkenntnisse und Lösungsansätze komplex dar. Darüber
hinaus boten wir an, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und die
Unterschiedlichen Sichtweisen konkret zu diskutieren.
In der
Kreiselternratssitzung wurde eine Arbeitsgruppe "Schulnetzplanung"
gegründet, welche in den vergangenen Wochen sich täglich bis
weit in die Nacht hinein intensiv mit der Problematik
auseinandersetzte.
Was geschah in
dieser Arbeitsgruppe?
Zunächst wurden grundsätzliche Aspekte untersucht:
- welche
Schülerzahlen nun tatsächlich zutreffend sind.
- welche Abminderungsfaktoren gegenüber den Angaben der
potentiellen Schulanfänger be- rücksichtigt werden müssen
(lt. Schulverwaltungsamt: ca. 10% aller Schulanfänger gehen auf
Schulen anderer Träger oder Förderschulen/ zwischen 59 und
67% der Grundschüler gehen auf eine Mittelschule etc.)
- welche Raumangaben tatsächlich zugrunde zulegen sind
(Bei Grundschulen mit integriertem Hort sind diese Räume bereits von Gesamtzahl der Unterrichtsräume abgezogen!)
- welche
flächenmäßigen Ausdehnungen der Planung zugrunde gelegt
worden
- welche Infrastruktur vorhanden ist
Dabei wurde
festgestellt, daß durch die regelmäßig stattgefundene
Trennung der Doppelstandorte:
- die Auslastung der zukünftig "bestehend bleibenden" Gebäude
zum Teil unter 50% liegt.
- die Schulwege sich z.T. infolge fehlender Infrastruktur
(zentrumsorientiertes Nahverkehrs- und Straßennetz!) dramatisch
verlängert hatten.
Im Schreiben
des Regionalschulamtes vom 29.11.2000 (Anlage 4) wurde uns
unmißverständlich mitgeteilt, daß ein
öffentliches Interesse für die Einrichtung und den Betrieb
einer Schule nur dann gegeben ist, wenn hinreichend Schüler in
den Klassen und in den Schulen vorhanden sind. Dies ist bei
Auslastungsgraden des Gebäude um 50% definitiv nicht der Fall!
Infolge der
erkannten Defizite und unter Berücksichtigung der zukünftigen
Stadtentwicklungen, begannen wir in der Arbeitsgruppe "Rahmenplanung"
damit, die Planbezirke neu aufzuteilen und nach den uns zur
Verfügung stehenden Informationen neu zu ordnen.
Dieses hierbei
entstandene Konzept mußte i.d.F. auf den Prüfstein der
Zahlen!
Während
wir bisher davon ausgegangen waren, daß die Schließung der
Schulen im wesentlichen auf
- der Durchsetzung einer durchschnittlichen Klassenstärke von 25
beruht,
- die Anzahl der geplanten Züge je Schul-/Planbezirk hinterlegt ist
und wir folglich bei der Umstrukturierung
- nur die Beibehaltung der Anzahl der Züge pro Schulart und
Planbezirk gewährleisten müssen
mußten
wir hierbei zu unserem Entsetzen feststellen, daß neben
der oben schon angesprochenen z.T. mangelhaften Auslastung der Schulen
nun auch noch der seitens des Staatsministeriums für Kultus
eingeforderte Klassendurchschnitt absolut verfehlt wurde.
Nach unserem
Erkenntnisstand bewegt sich der tatsächlich erreichte
Klassendurchschnitt in den jeweils für die Schulart optimalsten
Jahren
- im Bereich der Grundschulen bei ca. 20,6 Schüler/Klasse
- im Bereich der Mittelschulen bei 22,7 Schüler/Klasse
Damit sind zur
Durchsetzung der erforderlichen Klassenstärke im Grundschulbereich
ca. 14 Züge zu viel konzipiert und im Mittelschulbereich ca. 4 bis
8. (Anlage 5/Offener Brief vom 29.11.2000/vorliegend in allen
Fraktionen)
Wir mußten folglich
erkennen, daß die städtische Beschlußkonzeption in
drei wesentlichen Punkten deutlich ihrer Zielstellung nicht gerecht
wurde.
- bezüglich der geforderten Klassenstärken
- bezüglich der geforderten Zügigkeiten
- bezüglich des ein öffentliches Interesse begründetes
Maßes der Auslastung der Schulen
Während
Anstrich 2 seitens des Staatsministeriums für Kultus toleriert
würde, sind Anstrich 1 und 3 klare Gründe für den Entzug
der Mitwirkung des Landes! Dies wurde uns noch einmal ausdrücklich
mit dem Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums für
Kultus vom 29.11.2000 (Anlage 6), dem Schreiben des Regionalschulamtes
Chemnitz vom 29.11.2000 (Anlage 4) und des Regierungspräsidiums
vom 12.10.2000 (Anlage 7) dargelegt, wobei eventuell noch auslegbare
Punkte eines Schreibens in den jeweils anderen Schreiben eindeutig
klargestellt werden.
Ausnahmeregelungen für die Randbereiche wurden uns seitens des Kultusministeriums nicht bestätigt, es sei denn der Klassendurchschnitt wäre über alle Schulen der Stadt/des Landes trotzdem erreichbar.
Hier waren wir
zunächst ratlos!
In der Folge
wurden alle möglichen Zahlenkombinationen untersucht, welche eine
Durchsetzung des Klassendurchschnittes von 25 Kinder/Klasse
ermöglichen könnten.
Wir kamen aber
immer wieder zu dem Resultat, daß eine Umsetzung
- zu einer absolut unvertretbaren Totalausdünnung insbesondere der
flächenmäßig größten Planbezirke I, III und
VII/VIII (fast 3/5 der Gesamtstadtfläche!)
- sowie zu äußerst schmerzhaften Auswirkungen auf die
Schulwegsituation und Überfüllung der Schulen im
Innenstadtbereich (insbesondere auf dem Sonnenberg) führen
muß,
folglich nicht vertretbar umsetzbar ist.
Diese
schonungslose Analyse versetzte uns i.d.L. von objektiven
Voraussetzungen auszugehen und damit zumindest eine begrenzte
Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit zurück zu erlangen!
Ich fasse
zunächst noch einmal zusammen:
1. Eine
funktionierende Rahmenplanung ist unabdingbar notwendig für die
Entwicklung des Schulnetzes
2. Für eine funktionierende Rahmenplanung gibt es seitens des
Landes Kriterien, welche aber in der vorliegenden
Beschlußvorlage nachweislich nicht erfüllt werden.
Eine Umsetzung der Kriterien des Landes ist z.T. verträglich
(Auslastung der Schulen) und z.T. nicht verträglich
lösbar (Klassendurchschnitt 25 über alle Klassen).
3. Für eine funktionierende Rahmenplanung gibt es seitens der
Stadt Kriterien, welche aber in der vorliegenden Beschlußvorlage
nachweislich z.T. nicht erfüllt werden.
Eine
Umsetzung der Kriterien der Stadt ist verträglich (Schulwege,
Auslastung) lösbar.
Wenn wir also
erkennen, daß eine Nichtlösbarkeit des Konfliktes vorliegt,
hat man drei Möglichkeiten:
- man unterwirft sich den Vorgaben und muß mit den Konsequenzen
leben.
- man stellt eine Konzeption auf, welche weitere Schließungen
zuläßt und hofft die Problematik aussitzen zu können
- man stellt seine Konzeption wirtschaftlich,
schulwegmäßig und substanzmäßig auf dauerhaft
funktionierende Beine und schöpft i.d.F. alle
Möglichkeiten zur Änderung der nicht umsetzbaren Vorgaben aus.
Die Variante 1
führt zwar zu einer bestätigungsfähigen Konzeption, kann
aber bezogen auf eine vernünftige Schulnetzplanung in keinster
Weise befürwortet werden.
Die Variante 2
gewinnt Zeit, birgt dann aber infolge:
- der mehrfachen Angreifbarkeit
und
- dem damit verbundenen Entzug der Mitwirkung des Landes
eine ähnliche Handlungsunfähigkeit der Stadt, wie bei dem
Fehlen jeglicher Planung.
Die Variante 3
gewinnt ebenfalls Zeit, verringert aber gleichzeitig die
Angriffsflächen.
Wir, als
Kreiselternrat, sind der Auffassung, daß in jedem Fall mit dem
Land gerungen werden muß, um eine gesunde Schullandschaft
erhalten zu können..
Bei diesem
Ringen wollen wir die Stadt unterstützen u.a.durch:
1. Unterstützung bei der Überarbeitung der
Beschlußvorlage nach den Kriterien der Variante 3
2. Organisation eines Bürgerbegehrens gegen die Durchsetzung eines
Klassendurchschnittes von 25 (Freiberg bereits erfolgreich
durchgeführt, in Dresden und Leipzig sowie anderen Städten
bereits begonnen)
Sehr
geehrter Herr
Oberbürgermeister Dr. Peter Seifert,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
Heute ins
Detail zu gehen ergibt wenig Sinn, weil wir selbst aus eigener
Erfahrung lernen mußten, wie gründlich man die Situationen
analysieren muß, um sachkundig reden zu können.
Wir als Kreiselternrat sind deshalb der Meinung, unabhängig wie Sie heute entscheiden werden, daß dem Angebot von Frau Knorr (SPD) und Herrn Brehm (Beigeordneter) folgend, spätestens im Januar 2001 nochmals Arbeitsgruppen gebildet werden sollten, welche sich ausführlich mit der Problematik auseinandersetzen.
Wenn in diesen
Gruppen günstigere Lösungen gefunden werden, sollten diese
dann in Form von Ergänzungs-/Änderungsbeschlußvorlagen
zur Beschließung vorgelegt werden.
Für
dieses Arbeitsgruppen würden wir es uns wünschen, daß
neben den fachkompetenten Vertretern des Schulverwaltungsamtes, des
Schulausschusses und des Kreiselternrates auch die Stadträte der
jeweils betroffenen Wahlbezirke anwesend sind und Ihre zweifellos
vorhandene gute Ortskenntnis mit einbringen können.
Vielen Dank für Ihr Interesse und weiterhin eine erfolgreiche Sitzung!